Hallo,
meine Grundsteuer ist durch einen neuen Einheitswertbescheid neu bemessen worden.
Dieser Bescheid wurde auf 2007 festgesetzt.
Ich kann in Anlage V die jährliche GS angeben, aber ich muss jetzt 571,-€ nachzahlen.
Kann ich diese Nachzahlung irgendwie absetzen?
MfG
forum
meine Grundsteuer ist durch einen neuen Einheitswertbescheid neu bemessen worden.
Dieser Bescheid wurde auf 2007 festgesetzt.
Ich kann in Anlage V die jährliche GS angeben, aber ich muss jetzt 571,-€ nachzahlen.
Kann ich diese Nachzahlung irgendwie absetzen?
MfG
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