Guten Tag
Ich habe folgende Frage:
Wenn ich etwas verkaufe und 2 Wochen später macht der Kunde von seinem Rückgaberecht gebrauch. Wie verrechne ich das. Wird das überhaupt berücksichtigt bei der USV?
Merci
Ich habe folgende Frage:
Wenn ich etwas verkaufe und 2 Wochen später macht der Kunde von seinem Rückgaberecht gebrauch. Wie verrechne ich das. Wird das überhaupt berücksichtigt bei der USV?
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