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Umsatzsteuer-Voranmeldung - wie verrechnet man Rückzahlungen/Rückbuchungen

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    Umsatzsteuer-Voranmeldung - wie verrechnet man Rückzahlungen/Rückbuchungen

    Guten Tag

    Ich habe folgende Frage:

    Wenn ich etwas verkaufe und 2 Wochen später macht der Kunde von seinem Rückgaberecht gebrauch. Wie verrechne ich das. Wird das überhaupt berücksichtigt bei der USV?

    Merci

    #2
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wie verrechnet man Rückzahlungen/Rückbuchungen

    Das ist ein negativer Umsatz, der unter Umständen sogar dazu führen kann, dass der Gesamtumsatz im jeweiligen Voranmeldungszeitraum negativ ist.

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      #3
      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wie verrechnet man Rückzahlungen/Rückbuchungen

      Hier ein allgemeiner Hinweis dazu: Die Umsatzsteuer trennt zwischen Rückgabe und Rücklieferung. Bei der Rückgabe wird der ursprüngliche Umsatz rückgängig gemacht. Die Rücklieferung hingegen lässt den ursprünglichen Umsatz unberührt und stellt eine eigenständige, zweite Lieferung dar.

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        #4
        AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wie verrechnet man Rückzahlungen/Rückbuchungen

        Danke, dann weiß ich das schon mal.

        Rückgabe oder Rücklieferung

        Also wenn ich die Versandkosten für die Rücklieferung noch übernehmen muss kann ich keine Rückgabe da der Betrag ja anders ist oder?

        Ich ziehe jetzt aber erst mal nur den Betrag den er gezahlt hat einfach ab. Die Versandkosten für die Rückgaben verrechne ich dann am Jahresende.

        Klingt das vernünftig?

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          #5
          AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung - wie verrechnet man Rückzahlungen/Rückbuchungen

          Ja, das klingt vernünftig.

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