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Aufteilung Kapitalerträge aus Gemeinschaftsdepot - 50%/50% oder Dispositionsrecht?

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    Aufteilung Kapitalerträge aus Gemeinschaftsdepot - 50%/50% oder Dispositionsrecht?

    Ich möchte Kapitalerträge aus einem Gemeinschaftsdepot in der Anlage KAP kreativ auf die Ehegatten aufteilen.

    Zweck ist

    * das Einkommen meiner Frau gering zu halten (Einkommensgrenze für KV, beitragsfreie Familienmitversicherung)
    * somit auch die Kirchensteuer zu minimieren (ich bin konfessionslos, sie evangelisch)
    * einen verbleibenden Verlustvortrag aus früheren Jahren, der laut Bescheid zu 50% auf jeden Ehegatten verteilt ist, optimal auszunutzen für die Verrechnung aktueller Kursgewinne nach §20 Abs. 2 EStG


    Ich habe unter "http://www.frag-einen-anwalt.de/Komplex-Einkuefte-aus-KapitalvermoegenMiete-fuer-GKV-bei-Zugewinngemeinschaft-__f166398.html" die Behauptung gefunden "Offenbar gibt es ein aus dem Zivilrecht ableitbares steuerrechtliches Dispositionsrecht, das es der Familie frei stellt, wem (Ehemann oder Ehefrau) Einkünfte aus Kapitalvermögen logisch zugeordnet werden, und zwar unabhängig davon, welcher der beiden als Inhaber der betreffenden Konten oder Depots auftritt."

    Weiß jemand, ob das stimmt (für Ehegatten in Zugewinngemeinschaft) und aus welchem Paragraphen sich dies ableiten lässt?

    Und wenn ja, bedeutet dies, dass ich völlig frei die Kursgewinne nach §20 Abs. 2 EStG meiner Frau zurechnen darf (bis zur Höhe des festgestellten Verlustvortrags) und alle anderen Kapitalerträge mir zurechnen darf (wegen Punkt 1+2 oben)?

    #2
    AW: Aufteilung Kapitalerträge aus Gemeinschaftsdepot - 50%/50% oder Dispositionsrecht

    Das hat zwar nichts mit Elster zu tun aber:

    Jeder Ehegatte bezieht bei der Zugewinngemeinschaft - wie bei der Gütertrennung - die Nutzung seines Vermögens selbst, § 1363 BGB.

    R 26 Abs. 5 Einkommensteuerrichtlinen: Gemeinsame Einkünfte der Ehegatten sind jedem Ehegatten, falls keine andere Aufteilung in Betracht kommt, zur Hälfte zuzurechnen.

    Wenn Sie also schlüssig erklären können, dass die Zinsen z. B. zu 80 % aus Ihrem und nur zu 20 % aus dem Vermögen Ihrer Frau stammen, wäre eine solche Aufteilung möglich. Frei disponieren kommt aber eher nicht in Frage.

    Gemeinschaftliche Einkünfte gibt es aber nur bei dem Gemeinschaftsdepot. Andere Konten sind den Inhabern zuzuordnen.

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      #3
      AW: Aufteilung Kapitalerträge aus Gemeinschaftsdepot - 50%/50% oder Dispositionsrecht

      Wenn unser Einkommen von mir allein bestritten wird und das Depot nur von mir "gespeist" wurde, ist es also korrekt, alle Kapitalerträge als meine zu deklarieren?

      Damit wären die ersten beiden Punkte gelöst.

      Um den Verlustvortrag miener Frau aus früheren Jahren auszuschöpfen, überlege ich, ihr ein persönliches Depot einzurichten, Aktien aus dem Gemeinschaftsdepot auf ihr Depot zu übertragen (Schenkung), und die Aktien zu verkaufen (ihr Kursgewinn, gegenzurechnen mit ihrem Verlustvortrag).

      Übersehe ich etwas?

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        #4
        AW: Aufteilung Kapitalerträge aus Gemeinschaftsdepot - 50%/50% oder Dispositionsrecht

        Das könnte so klappen. Sie müssen das mit der Schenkung allerdings der Bank begreiflich machen, sonst haben sie auf einmal zwei Veräußerungsvorgänge und der Gewinn wird schon beim Übertrag realisiert. Dürfte bei einer Direktbank schon schwierig werden.

        Ich gehe mal davon aus, dass die doch recht hohen schenkungsteuerlichen Freibeträge für Ehegatten nicht überschritten werden.

        Und - es fallen zweimal Depotgebühren an. Nicht dass die höher sind, als der Steuervorteil.

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          #5
          AW: Aufteilung Kapitalerträge aus Gemeinschaftsdepot - 50%/50% oder Dispositionsrecht

          Beim Depotübertrag zu meiner Frau würde ich ankreuzen:

          [x] Übertrag mit Gläubigerwechsel (Übertrag auf das Depot eines Dritten oder Kinder und Ehegatten)
          [x] unentgeltlicher Übertrag - Schenkung
          Hinweis: Werden ab dem 01.01.2009 angeschaffte Wertpapiere unentgeltlich übertragen, ist die abgebende Bank verpflichtet, die Unentgeltlichkeit ihrem Betriebsstätten-Finanzamt mitzuteilen. Es erfolgt keine Besteuerung bei der abgebenden Bank.

          Für die Bank ist das somit kein steuerlicher Vorgang; meine Frau wird beim Verkauf die Differenz zu den alten Einstandskursen als Kursgewinn bescheinigt bekommen.

          Ich frage mich nur, was das Finanzamt sagt, wenn ich Papiere, die ich 2009 zu z.B. 1000 aufs Gemeinschaftsdepot gekauft habe, im Wert von 2000 meiner Frau schenke und sie diese sogleich für 2000 verkauft. Kann das Finanzamt hier irgendeinen Gestaltungsmissbrauch unterstellen und den Kursgewinn doch wieder mir zuordnen, oder die Schenkung als Veräußerungsvorgang einstufen?

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            #6
            AW: Aufteilung Kapitalerträge aus Gemeinschaftsdepot - 50%/50% oder Dispositionsrecht

            Also ich glaube, wenn es nunmehr steuerlich so ans Eingemachte geht, dass wir hier über die Frage des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten diskutieren, sind wir zum einen nun etwas vom Forumszweck entfernt. Zum anderen sind wir ganz klar bei Steuerberatung gelandet, die wir hier Alle nicht leisten dürfen. Sie sollten sich daher an den Angehörigen der steuerberatenden Berufe Ihres Vertrauens wenden ... :-)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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