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Kleingewerbe....was ist zu beachten, wenn ich aufhöre?

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    Kleingewerbe....was ist zu beachten, wenn ich aufhöre?

    Hallo

    Ich bin als Privatmann in Sachen digitaler Fotografie (Hochzeiten und Porträts) unterwegs und habe auch ein Kleingewerbe angemeldet.

    Ich setze seit 3 Jahren meine Fotoausrüstung ab.

    Ich habe mal gehört, dass das Finanzamt bei geringen Einnahmen auf Liebhaberei plädiert und man dann irgendetwas zurückzahlen muss/soll.

    Kann ich eigentlich mein Kleingewerbe weiterführen und nur die Einnahmen beim Finanzamt geltend machen?

    Ich möchte nämlich keine finanziellen Rückzahlungen aufgebrummt bekommen, wenn das Finanzamt Liebhaberei feststellt.

    Meine Aufträge möchte ich mir auch weiterhin aussuchen können ohne jeden und alles annehmen zu müssen, nur um das Finanzamt zu befriedigen..

    Habe ich mich sowseit klar ausgedrückt? Ansonsten nochmals nachfragen. Vielen Dank
    Zuletzt geändert von Schakatak; 07.12.2011, 17:17. Grund: etwas vergessen

    #2
    AW: Kleingewerbe....was ist zu beachten, wenn ich aufhöre?

    Den Gewinn musst Du in die Anlage G eintragen.

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      #3
      AW: Kleingewerbe....was ist zu beachten, wenn ich aufhöre?

      Das weiß ich danke.

      Es geht nur darum:

      Ich möchte so 3-4 Aufträge im Jahr annehmen. Das wäre vermutlich dem Finaanzamt zu wenig, würde dann "Liebhaberei" annehmen. Aber mehr möchte ich nicht machen, da ich noch einen Hauptberuf habe.

      Kann ich das so durchziehen? Oder bekomme ich Probleme mit dem Fiskus?

      Gruß

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        #4
        AW: Kleingewerbe....was ist zu beachten, wenn ich aufhöre?

        "Liebhaberei" liegt vor, wenn keine GesamtgewinnerzielungsABSICHT besteht, also nicht beabsichtigt ist, für die Lebensdauer des Betriebes Alles in Allem POSITIVE Ergebnisse zu erzielen. Wenn Sie also jedes Jahr Gewinne haben bzw. darlegen könen, dass und wie Sie das Ruder herumreißen werden, um in eine (Gesamt)gewinnzone zu kommen, ist Alles gut. Wenn Sie aber nur Verluste machen und darauf nicht "reagieren" - haben Sie ein Problem ...

        Ob Sie geringe EINNAHMEN haben oder hohe, ist egal. Entscheidend ist der Gewinn / Verlust, also die Einnahmen ABZÜGLICH der Ausgaben.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Kleingewerbe....was ist zu beachten, wenn ich aufhöre?

          Wenn ich jetzt damit aufhöre, meine Ausrüstung abzusetzen, erlange ich doch über das Jahr gesehen eine positive Bilanz bei 3 bis 4 Aufträgen. Wenn ich nichts mehr absetze, wären alle Einnahmen ja Gewinne. Dann wäre doch alles gut, oder?

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            #6
            AW: Kleingewerbe....was ist zu beachten, wenn ich aufhöre?

            Sie haben -formal gesehen- kein "Wahlrecht" etwas anzusetzen oder nicht. Entweder es liegen Betriebsausgaben vor oder nicht. Sie können natürlich auch versuchen dem Finanzamt schon jetzt (?) klarzumachen, dass Sie nur hobbymäßig vorgehen und keine Einkünfteerzielungsabsicht haben. Ausgang ungewiss ...
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Kleingewerbe....was ist zu beachten, wenn ich aufhöre?

              Müsste ich dann mein Kleingewerbe abmelden oder könnte ich es trotzdem weiterführen?

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                #8
                AW: Kleingewerbe....was ist zu beachten, wenn ich aufhöre?

                Hallo Schakatak,

                wenn du dein Gewerbe abmeldest, musst du z.Bsp. deine Fotoausrüstung in dein Privatvermögen mit dem Restwert entnehmen, dieser Restwert wäre dann gewinnerhöhend. Als du sie für dein Gewerbe verwendet hast, war es falls du sie schon privat besessen hattest eine Einlage in das betriebliche Vermögen, und du konntest dies gewinnmindernd ansetzen über die jährliche Abschreibung.
                Also du kannst das Gewerbe auch ruhen lassen und hast eventuell ein Jahr gar keine Einnahmen, solange du nicht "Wahnsinnsausgaben" geltend machst z. Bsp. dein neues Auto oder den neuen PC als Betriebsausgaben geltend machst, wie ja Picard777 schon geschrieben hat geringe Einnahmen und wenig Ausgaben und damit ein kleiner Gewinn sind immer in Ordnung, denn das Finanzamt schreibt keinem Unternehmer vor wie fleißig er tätig sein soll bzw. wieviel Gewinn er machen muss.
                Wichtig: du möchtest mit deiner selbstständigen Tätigkeit Einnahmen erzielen.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Kleingewerbe....was ist zu beachten, wenn ich aufhöre?

                  Danke dir

                  Dann lasse ich es erstmal so weiterlaufen. Ich habe keine riesigen Summen, die ich absetze. Ich habe bloß Bedenken, dass mich der Fiskus in den Ruin treibt, wenn er nach ca. 5 Jahren meint, ich betreibe NUR Liebhaberei.

                  Gruß

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