Hallo
Ich bin als Privatmann in Sachen digitaler Fotografie (Hochzeiten und Porträts) unterwegs und habe auch ein Kleingewerbe angemeldet.
Ich setze seit 3 Jahren meine Fotoausrüstung ab.
Ich habe mal gehört, dass das Finanzamt bei geringen Einnahmen auf Liebhaberei plädiert und man dann irgendetwas zurückzahlen muss/soll.
Kann ich eigentlich mein Kleingewerbe weiterführen und nur die Einnahmen beim Finanzamt geltend machen?
Ich möchte nämlich keine finanziellen Rückzahlungen aufgebrummt bekommen, wenn das Finanzamt Liebhaberei feststellt.
Meine Aufträge möchte ich mir auch weiterhin aussuchen können ohne jeden und alles annehmen zu müssen, nur um das Finanzamt zu befriedigen..
Habe ich mich sowseit klar ausgedrückt? Ansonsten nochmals nachfragen. Vielen Dank
Ich bin als Privatmann in Sachen digitaler Fotografie (Hochzeiten und Porträts) unterwegs und habe auch ein Kleingewerbe angemeldet.
Ich setze seit 3 Jahren meine Fotoausrüstung ab.
Ich habe mal gehört, dass das Finanzamt bei geringen Einnahmen auf Liebhaberei plädiert und man dann irgendetwas zurückzahlen muss/soll.
Kann ich eigentlich mein Kleingewerbe weiterführen und nur die Einnahmen beim Finanzamt geltend machen?
Ich möchte nämlich keine finanziellen Rückzahlungen aufgebrummt bekommen, wenn das Finanzamt Liebhaberei feststellt.
Meine Aufträge möchte ich mir auch weiterhin aussuchen können ohne jeden und alles annehmen zu müssen, nur um das Finanzamt zu befriedigen..
Habe ich mich sowseit klar ausgedrückt? Ansonsten nochmals nachfragen. Vielen Dank
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