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Vom europäischen Unternehmer USt. frei eingekauft ( VAT Reverse ) Wie angeben?

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    Vom europäischen Unternehmer USt. frei eingekauft ( VAT Reverse ) Wie angeben?

    Wir haben von einigen Unternehmen umsatzsteuerfrei eingekauft. Da wir Vorsteuerabzugs berechtigt sind und eine passende VAT Nummer haben ist das kein Problem.

    Also z.B. bei Google, oder unsere Antiviren Lizenzen und so weiter.
    Nun hatten wir eine USt. Prüfung und ich habe erfahren, dass wir die ausländischen Rechnungen in Elster hätten angeben müssen?

    Das würde sich in Summe nicht auswirken, aber es müsste angegeben werden.
    Wir wurden bisher auch nicht von unserem Steuerberater darauf hingewiesen, nun hat sie mit Zeilennummern um sich geworfen wo man was angeben müsste und ich bin jetzt verunsichert.

    Ich mach mal ein kleines Beispiel und ich würde mich freuen wenn mir jemand die Zeilen schreiben würde.

    Umsatz in Deutschland: 5000 € Netto ( 19% / 950 € USt. )
    Umsatz im EU Ausland: 3000 € Netto ( 0% / 0 € USt. , VAT Reverse )
    Gekaufte Waren in Deutschland: 2000 € Netto ( 19% / 380 € Vorsteuer )
    Gekaufte Waren im Ausland ( USt.frei ): 1500 € Netto ( 0% Vorsteuer )


    Ich habe das bisher wie folgt in Elster angegeben:
    Zeile 26 ( Nr. 81 ) : 5000 €
    Zeile 42 ( Nr. 45 ) : 3000 €
    Zeile 55 ( Nr. 66 ) : 380 €


    Wie muss ich die im Ausland gekaufte Ware angeben damit das Finanzamt nicht mehr weint? Im nächsten Jahr führen wir Datev ein, sprich das Problem behebt sich dann von alleine. Nur müsste ich das jetzt noch für das Jahr 2011 korrigieren damit wir dort nicht wieder im nächsten Jahr stolpern.

    Vielen Dank im Voraus
    Sven Wilberg
    Zuletzt geändert von Suxxess; 16.12.2011, 12:20.

    #2
    AW: Vom europäischen Unternehmer USt. frei eingekauft ( VAT Reverse ) Wie angeben?

    Das Umsatzsteuergesetz macht einen Unterschied zwischen Lieferungen (von Waren, aber auch von Standard-Software z. B.) und sonstigen Leistungen (Dienstleistungen, Transporte, Erstellung von Software z. B.). Lieferungen ins Ausland sind steuerfrei, während sonstige Leistungen im Ausland nicht steuerbar sind. In Zeile 42 sind also nur sonstige Leistungen einzutragen.

    Steuerfreie EU-Lieferungen kommen in Zeile 20 (KZ41). Innergemeinschaftliche Erwerbe in Zeile 33 und 34 (KZ 89 und 93). Gleichzeitig kannst Du in Zeile 57 (KZ61) die Vorsteuer geltend machen, soweit der erworbene Gegenstand für Dein Unternehmen verwendet wird.

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      #3
      AW: Vom europäischen Unternehmer USt. frei eingekauft ( VAT Reverse ) Wie angeben?

      Vielen Dank Elefant für die gute Antwort .

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        #4
        AW: Vom europäischen Unternehmer USt. frei eingekauft ( VAT Reverse ) Wie angeben?

        Ich habe mich nun noch weiter eingelesen.
        Ich mache mal ein neues Beispiel. Wir gehen davon aus alle Beteiligten sind Unternehmer mit einer VAT Nummer.

        1) Ich schreibe eine Rechnung über 10.000 € an ein anderes deutsches Unternehmen.
        => Einzutragen in Zeile 26 Nr. 81: 10.000 €

        2) Ich schreibe eine Rechnung über 5.000 € an ein anderes Unternehmen im EU Ausland. ( Erbringung einer Dienstleistung / Beratung, Programmierung )
        => Einzutragen in Zeile 42 Nr. 45: 5.000 €

        3) Ich bekomme eine deutsche Rechnung mit 19% über 7500 € ( + 19% USt )
        => Einzutragen in Zeile 56 Nr. 66: 7.500 €

        4) Ich bekomme eine ausländische Rechnung mit 0% nach dem VAT Reserve Verfahren ( Ebenfalls eine Dienstleistung, z.B. Eine Antivirenlizenz, Download )
        z.B. über 100 €
        => Einzutragen in Zeile 32 Nr. 91: 100 € und in Zeile 48 Nr. 46 ebenfalls 100 €?

        Und gleichzeitig ist eine ZM Meldung des Unternehmens mit seiner USt. Nummer fällig. Oder wäre eher Zeile 57 Nr. 61 besser beim Fall von Nummer 4?


        Die Datev Software ist heute eingetroffen und die passende Schulung dazu gibts im Januar. Nur bringt mir das ja jetzt nichts wenn ich nachmelden wollte. (Beziehungsweise korrigieren)

        Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und eure Geduld.

        P.S.
        @Elefant
        Mach doch mal eine Webseite mit Elsterformularbildern und vielen Beispielen.
        So eine Webseite wäre sicherlich für viele Leute hilfreich und du würdest viel Geld mit Werbung verdienen.

        Mit freundlichen Grüßen
        Sven Wilberg

        Kommentar


          #5
          AW: Vom europäischen Unternehmer USt. frei eingekauft ( VAT Reverse ) Wie angeben?

          Zitat von Suxxess Beitrag anzeigen
          1) Ich schreibe eine Rechnung über 10.000 € an ein anderes deutsches Unternehmen.
          => Einzutragen in Zeile 26 Nr. 81: 10.000 €
          Ja (wenns der Nettobetrag ist).


          Zitat von Suxxess Beitrag anzeigen
          2) Ich schreibe eine Rechnung über 5.000 € an ein anderes Unternehmen im EU Ausland. ( Erbringung einer Dienstleistung / Beratung, Programmierung )
          => Einzutragen in Zeile 42 Nr. 45: 5.000 €
          Nein, eine Zeile weiter oben. Zeile 42 ist für die sogenannten Drittländer.


          Zitat von Suxxess Beitrag anzeigen
          3) Ich bekomme eine deutsche Rechnung mit 19% über 7500 € ( + 19% USt )
          => Einzutragen in Zeile 56 Nr. 66: 7.500 €
          Nein, 1.425,00 (also nur die Steuer).


          Zitat von Suxxess Beitrag anzeigen
          4) Ich bekomme eine ausländische Rechnung mit 0% nach dem VAT Reserve Verfahren ( Ebenfalls eine Dienstleistung, z.B. Eine Antivirenlizenz, Download )
          z.B. über 100 €
          => Einzutragen in Zeile 32 Nr. 91: 100 € und in Zeile 48 Nr. 46 ebenfalls 100 €?

          Und gleichzeitig ist eine ZM Meldung des Unternehmens mit seiner USt. Nummer fällig. Oder wäre eher Zeile 57 Nr. 61 besser beim Fall von Nummer 4?
          Zeile 33, denn Software ist nicht steuerfrei. Vorsteuerabzug in Zeile 57.

          Zitat von Suxxess Beitrag anzeigen
          Mach doch mal eine Webseite mit Elsterformularbildern und vielen Beispielen.
          So eine Webseite wäre sicherlich für viele Leute hilfreich und du würdest viel Geld mit Werbung verdienen.
          Warum ich?

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