Hallo,
ich habe im 1. bis 3. Quartal zuviel Umsatzsteuer gezahlt (Rechnungen wurden nachträglich storniert etc.). Nennen wir den Betrag Y.
Jetzt müsste ich im 4. Quartal den Betrag X an Umsatzsteuer zahlen.
Gleicht sich der zuviel gezahlte Betrag Y erst bei der Jahressteuer aus, oder kann ich im 4. Quartal bei der Umsatzsteuervoranmeldung schon irgendwie angeben, dass zuviel gezahlt wurde?
Also Quasi den zu zahlenden Betrag X MINUS den zuviel gezahlten Betrag Y schon in der Umsatzsteuervoranmeldung des 4. Quartals angeben/verrechnen?
Danke
ich habe im 1. bis 3. Quartal zuviel Umsatzsteuer gezahlt (Rechnungen wurden nachträglich storniert etc.). Nennen wir den Betrag Y.
Jetzt müsste ich im 4. Quartal den Betrag X an Umsatzsteuer zahlen.
Gleicht sich der zuviel gezahlte Betrag Y erst bei der Jahressteuer aus, oder kann ich im 4. Quartal bei der Umsatzsteuervoranmeldung schon irgendwie angeben, dass zuviel gezahlt wurde?
Also Quasi den zu zahlenden Betrag X MINUS den zuviel gezahlten Betrag Y schon in der Umsatzsteuervoranmeldung des 4. Quartals angeben/verrechnen?
Danke
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