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Umsatzssteuervoranmeldung: Im 1. bis 3. Quartal zuviel gezahlt, im 4. Ausgleich???

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    Umsatzssteuervoranmeldung: Im 1. bis 3. Quartal zuviel gezahlt, im 4. Ausgleich???

    Hallo,

    ich habe im 1. bis 3. Quartal zuviel Umsatzsteuer gezahlt (Rechnungen wurden nachträglich storniert etc.). Nennen wir den Betrag Y.
    Jetzt müsste ich im 4. Quartal den Betrag X an Umsatzsteuer zahlen.

    Gleicht sich der zuviel gezahlte Betrag Y erst bei der Jahressteuer aus, oder kann ich im 4. Quartal bei der Umsatzsteuervoranmeldung schon irgendwie angeben, dass zuviel gezahlt wurde?
    Also Quasi den zu zahlenden Betrag X MINUS den zuviel gezahlten Betrag Y schon in der Umsatzsteuervoranmeldung des 4. Quartals angeben/verrechnen?

    Danke

    #2
    AW: Umsatzssteuervoranmeldung: Im 1. bis 3. Quartal zuviel gezahlt, im 4. Ausgleich??

    Zitat von Muhamann Beitrag anzeigen
    ich habe im 1. bis 3. Quartal zuviel Umsatzsteuer gezahlt (Rechnungen wurden nachträglich storniert etc.)
    An wen? Wenn die Rechnungen storniert wurden, dann bekommst Du ja Deine Zahlungen vom Rechnungsaussteller zurück. Oder?

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      #3
      AW: Umsatzssteuervoranmeldung: Im 1. bis 3. Quartal zuviel gezahlt, im 4. Ausgleich??

      Nur als Anmerkung vorweg: Ab 2012 habe ich einen Steuerberater, daher wird es so ein "Chaos" nicht mehr geben".

      Also es wurden bei den drei bisher getätigten Quartals-Umsatzsteuervoranmeldungen 2011 jeweils immer zuviel Umsatzsteuer gezahlt (Ich ans Finanzamt).
      Weil: Ich habe auch Rechnungen angegeben, die z.B. per Lastschrift am Ende des Quartals eingezogen wurden, jedoch dann nach der Umsatzsteuervoranmeldung zurückgebucht wurden. Oder habe ich auch Rechnungen in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben, die der Kunde überwesen sollte, jedoch nie getätigt wurden.
      Somit ergeben sich im Laufe des Jahres einige Umsatzsteuerbeträge, die ich in den Quartalsvoranmeldungen an das Finanzamt gezahlt habe, die jedoch im Nachhinein "storniert" werden müssen.

      Nun meine Frage: Logisch, dass das in der Jahressteuer alles ausgeglichen wird (gezahlte Umsatzsteuervoranmeldungs-Beträge werden gegengerechnet gegen den tatsächlich zu zahlenden Umsatzsteuerbetrag), jedoch würde ich das gerne schon beim 4. Quartal jetzt verrechnen.
      Denn: Wenn ich jetzt z.B. 4000 € Umsatzsteuer zahlen muss für das 4. Quartal, aber in den ersten drei Quartalen 3000 € zuviel an das Finanzamt gezahlt habe, wäre eine Anrechnung (Angabe der zuviel gezahlten Umsatzsteuer) sehr sinnvoll.

      Ist das irgendwie möglich?

      (Habe gerade in der Voranmeldung nachgesehen. Geht das evtl. über die Zeile 64: "Andere Steuerbeträge ; In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge..." ?

      Danke
      Zuletzt geändert von Muhamann; 29.12.2011, 15:31.

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        #4
        AW: Umsatzssteuervoranmeldung: Im 1. bis 3. Quartal zuviel gezahlt, im 4. Ausgleich??

        Hast Du
        -Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (sog. Soll-Versteuerung), im Umsatzsteuergesetz der Standard-Fall,
        -oder nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung), wohl häufiger aber nur nach Genehmigung durchs Finanzamt?

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          #5
          AW: Umsatzssteuervoranmeldung: Im 1. bis 3. Quartal zuviel gezahlt, im 4. Ausgleich??

          Ahja, das spielt natürlich eine Rolle...
          Ich habe SOLL-Versteuerung.

          Somit ist es völlig egal, das ich zuviel gezahlt habe, es wird erst bei der jahressteuer ausgeglichen... in anderen Worten: Ich komme nicht drum herum, jetzt Steuern für das 4. Quartal zu zahlen, obwohl ich eigentlich fast nichts zahlen müsste...?

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            #6
            AW: Umsatzssteuervoranmeldung: Im 1. bis 3. Quartal zuviel gezahlt, im 4. Ausgleich??

            Du kannst den Umsatz als uneinbringlich ausbuchen, wenn das Mahn- und Klageverfahren abgeschlossen sind und Du sicher davon ausgehen kannst, dass Du das Geld nicht mehr kriegst. Dann kannst Du die Beträge als negativen Umsatz in der aktuellen Umsatzsteuer-Voranmeldung ansetzen.

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              #7
              AW: Umsatzssteuervoranmeldung: Im 1. bis 3. Quartal zuviel gezahlt, im 4. Ausgleich??

              Bei der Soll-Versteuerung ist es erst mal völlig egal, wann und ob gezahlt wurde. Sobald die Leistung erbracht wurde, ist auch die Umsatzsteuer fällig. Selbst dann, wenn der Kunde sich ein Jahr Zeit mit der Bezahlung lässt.

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                #8
                AW: Umsatzssteuervoranmeldung: Im 1. bis 3. Quartal zuviel gezahlt, im 4. Ausgleich??

                @Sabre + @ Elefant: Vielen Dank für eure Antworten. Ich sehe das eure Antworten korrelieren.

                @Elefant:
                Ja, ich bin mir bei diesen ganzen Rechnungen 100 %tig sicher das kein Geld mehr kommt, Mahnverfahren etc. sind durch.
                Kannst du mir sagen, in welcher Zeile ich den "negativen Umsatz in der aktuellen Umsatzsteuer-Voranmeldung" eintragen muss?

                Vielen Dank

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                  #9
                  AW: Umsatzssteuervoranmeldung: Im 1. bis 3. Quartal zuviel gezahlt, im 4. Ausgleich??

                  Habe mich aufgrund deines Tipps eingelesen:

                  Ist es richtig, das ich es ganz normal angebe, indem ich den 4. Quartal Umsatz MINUS den zurückgebuchten Umsatz rechne und das einfach angebe.
                  Zusätzlich teile ich dem Finanzamt schriftlich mit, dass der eigentliche Umsatz des 4. Quartals XXX € wären, jedoch dort Umsätze zurückgebucht wurden, daher dieser Betrag verringert ist.

                  ?

                  Danke

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                    #10
                    AW: Umsatzssteuervoranmeldung: Im 1. bis 3. Quartal zuviel gezahlt, im 4. Ausgleich??

                    Genau so! Es kann also unter Umständen sogar ein negativer Umsatz rauskommen. Das Finanzamt würde ich von mir aus nur dann verständigen wenn das auch der Fall ist. Ansonsten kann das Finanzamt natürlich immer mit Fragen kommen.

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                      #11
                      AW: Umsatzssteuervoranmeldung: Im 1. bis 3. Quartal zuviel gezahlt, im 4. Ausgleich??

                      Danke nochmals für deine Antworten.
                      Du würdest dem Finanzamt also nur schreiben, falls ein negativer Umsatzsteuerbetrag herauskommen sollte (was nicht der Fall ist)?
                      Der zu zahlende Steuerbetrag wird ca. 600 € sein, statt ca. 2500 €. Somit würdest du einfach die 600 € eintragen und nichts weiter tun?

                      Danke

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