Hallo,
müssen wir auch die Anlage KAP ausfüllen, wenn unsere Einkünfte aus Kapitalanlagen innerhalb des gesetzten Freistellungsauftrages liegen?
Damals konnte man doch im Mantelbogen angeben, dass man über der Freistellungsgrenze keine Einkünfte geltend macht und deswegen keine Anlaga KAP beifügt. Diesen Punkt finden wir nicht mehr...
Danke,
Ruhri
müssen wir auch die Anlage KAP ausfüllen, wenn unsere Einkünfte aus Kapitalanlagen innerhalb des gesetzten Freistellungsauftrages liegen?
Damals konnte man doch im Mantelbogen angeben, dass man über der Freistellungsgrenze keine Einkünfte geltend macht und deswegen keine Anlaga KAP beifügt. Diesen Punkt finden wir nicht mehr...
Danke,
Ruhri
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