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Anlage KAP trotz Freistellungsaufträge?

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    Anlage KAP trotz Freistellungsaufträge?

    Hallo,

    müssen wir auch die Anlage KAP ausfüllen, wenn unsere Einkünfte aus Kapitalanlagen innerhalb des gesetzten Freistellungsauftrages liegen?

    Damals konnte man doch im Mantelbogen angeben, dass man über der Freistellungsgrenze keine Einkünfte geltend macht und deswegen keine Anlaga KAP beifügt. Diesen Punkt finden wir nicht mehr...

    Danke,
    Ruhri

    #2
    AW: Anlage KAP trotz Freistellungsaufträge?

    das wird nicht mehr abgefragt und selbst wenn die kapitalerträge über der freistellungsgrenze liegen sind sie mit der ertragssteuer darauf abgegolten.
    in diesen fällen ist keine anlage kap notwendig.

    gruß f.

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      #3
      AW: Anlage KAP trotz Freistellungsaufträge?

      Vielen Dank für die rasche Antwort!
      Aber warum gibt es dann überhaupt die Anlage KAP?

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        #4
        AW: Anlage KAP trotz Freistellungsaufträge?

        bei manchen konstellationen muß man sie ausfüllen, wenn z.b. bei erträgen über der freistellungsgrenze der persönliche steuersatz(rentner etc.) geringer ist als die bereits erhobene abgeltungssteuer. das gibt es aber nur auf antrag zurück(anlage kap) und das fa macht eine günstigerprüfung.

        gruß f.
        Zuletzt geändert von feelgood; 10.01.2012, 17:22.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage KAP trotz Freistellungsaufträge?

          und wenn Kirchensteuer verschwiegen wurde...
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: Anlage KAP trotz Freistellungsaufträge?

            oder zu hoch freigestellt wurde oder ausländische Erträge ohne Steuerabzug vorliegen oder oder oder ... (dürften allerdings die wichtigsten Gründe sein)
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              AW: Anlage KAP trotz Freistellungsaufträge?

              Hallo,

              >>>(dürften allerdings die wichtigsten Gründe sein)

              wie wäre es mit "inländische Erträge ohne Steuerabzug", habe ich persönlich jedes Jahr.

              Und dann kommen natürlich noch die ganzen Fälle der freiwilligen Abgabe (Günstigerprüfung*, Altverlustverrechnung, bankübergreifende Verrechnung, falsche Bemessungsgrundlage, u.s.w.).

              *nur der Vollständigkeit halber, wurde ja schon erwähnt

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Anlage KAP trotz Freistellungsaufträge?

                O.k. Vielen Dank erst einmal für die zahlreichen Antworte!

                Aber das alles (inländische/ausländische Erträge ohne Steuerabzug, Günstigerprüfung, Altverlustverrechnung, bankübergreifende Verrechnung usw.) würde doch wegfallen, wenn wir innerhalb der Freitstellungsgrenzen bleiben, oder?

                Ruhri

                Kommentar


                  #9
                  AW: Anlage KAP trotz Freistellungsaufträge?

                  Jep, Volltreffer. :-)
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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