Nach § 181 Abs. 2a AO i.V.m. Art. 97 § 10a Abs. 2 EGAO ist für Feststellungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln.
Habe eben die seit heute, 10.01.2012, verfügbare Version von Elster heruntergeladen und festgestellt, dass es schon wieder kein Modul für die Feststellungserklärung gibt.
Wie um Himmels willen stellen es sich die Herrschaften eigentlich vor, einerseits die elektronische Abgabe dieser Erklärung verbindlich zu machen, aber andererseits keine Software dafür zur verfügung zu stellen ???? Seit Jahren warte ich darauf ...
Hat jemand hierzu weitere Infos?
VG
tbxneu
Habe eben die seit heute, 10.01.2012, verfügbare Version von Elster heruntergeladen und festgestellt, dass es schon wieder kein Modul für die Feststellungserklärung gibt.
Wie um Himmels willen stellen es sich die Herrschaften eigentlich vor, einerseits die elektronische Abgabe dieser Erklärung verbindlich zu machen, aber andererseits keine Software dafür zur verfügung zu stellen ???? Seit Jahren warte ich darauf ...
Hat jemand hierzu weitere Infos?
VG
tbxneu
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