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Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung / wo in Elster ?????

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    Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung / wo in Elster ?????

    Nach § 181 Abs. 2a AO i.V.m. Art. 97 § 10a Abs. 2 EGAO ist für Feststellungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln.

    Habe eben die seit heute, 10.01.2012, verfügbare Version von Elster heruntergeladen und festgestellt, dass es schon wieder kein Modul für die Feststellungserklärung gibt.

    Wie um Himmels willen stellen es sich die Herrschaften eigentlich vor, einerseits die elektronische Abgabe dieser Erklärung verbindlich zu machen, aber andererseits keine Software dafür zur verfügung zu stellen ???? Seit Jahren warte ich darauf ...

    Hat jemand hierzu weitere Infos?

    VG
    tbxneu

    #2
    AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung / wo in Elster ?????

    Da fragen Sie besser die Herrschaften!

    ELSTER-Callcenter

    E-Mail: hotline@elster.de
    Telefon: 01805 / 23 50 55 (0,14 Euro/Minute beziehungsweise maximal 0,42 Euro/Minute¹)

    Das Callcenter ist von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr, am Samstag, Sonntag sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.

    Als User sind wir genauso ratlos!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung / wo in Elster ?????

      Sehr geehrte(r) tbxneu,

      it ain't my cup of tea, but
      im ElsterOnline-Portal steht unter
      Formulare - Einkommensbesteuerung - Gesonderte und einheitliche Feststellung
      neben dem Hauptvordruck (ESt 1B), sowie zusätzlich die Anlage L, V und SO sowie die zwölf Anlagen FB, FE1, FE2, FE3, FE4, FE-KAP, FE-AUS1, FE-AUS2, FE-K1, FE-K2, FE-VM und FE-KBK zur Verfügung
      - barrierefrei und in Ihrem Browser der ersten Wahl.
      Was fehlt da?
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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        #4
        AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung / wo in Elster ?????

        Haben Sie vielleicht die falsche Version heruntergeladen und installiert (die für Privatanwender)?

        Kommentar


          #5
          AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung / wo in Elster ?????

          Hallo "Sabre",
          die Feststellungserklärung werden Sie nicht in der Software "ElsterFormular" finden, sondern ausschließlich im internen Bereich des ElsterOnline-Portals.

          @tbxneu
          Voraussetzung für den internen Bereich ist die Registrierung im ElsterOnline-Portal. Empfehlenswert ist die Registrierung mit dem kostenlosen Software-Zertifikat.
          Hinweise zum Prozedere finden sich auf der Startseite ElsterOnline:
          https://www.elsteronline.de/eportal/
          \"Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag\"

          Kommentar


            #6
            AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung / wo in Elster ?????

            Hm, gut zu wissen...

            Wäre von den Bayern ja auch zu viel erwartet gewesen, das ins ElsterFormular mit einzuprogrammieren.

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              #7
              AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung / wo in Elster ?????

              Hallo bluesky,

              vielen Dank für die Info.
              Habe die gleiche Info von der Senatsverwaltung für Finanzen heute erhalten:

              Sehr geehrter Herr,

              das Programm ElsterFormular wird die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Festellung nicht unterstützen.

              Die Steuerverwaltung unterstützt die Erklärung der gesonderten und einheitlichen Festellung ausschließlich im ElsterOnline-Portal (www.elsteronline.de). Nach Login in den privaten Bereich des ElsterOnline-Portals steht dem Anwender dort ein Online-Eingabeformular für die Erklärung zur Verfügung. Aktuell ist dort ein Eingabeformular für den Feststellungszeitraum 2010 hinterlegt. Voraussichtlich Anfang April 2012 wird das Eingabeformular für den Feststellungszeitraum 2011 dort bereitgestellt werden.

              Mit freundlichen Grüßen
              Andreas Marotzke
              Senatsverwaltung für Finanzen
              Referat III G
              Klosterstr. 59, 10179 Berlin
              Telefon +49 30 9024 10 254
              Telefax +49 30 9020 28 02 54
              http://www.Berlin.de/sen/finanzen

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                #8
                AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung / wo in Elster ?????

                Siehste, anner richjen Stelle jefracht, haste ne Antwort. ;-)
                Gruss (S)stiller
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                  #9
                  AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung / wo in Elster ?????

                  Ich finde dort nur die 2010er Version.....Warum? Kann ich das für 2011 noch nicht machen?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung / wo in Elster ?????

                    Hier findest Du die Antwort:

                    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?30989-Erkl%E4rung-zur-gesonderten-und-einheitlichen-Feststellung-wo-in-Elster&p=137204

                    :-/

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung / wo in Elster ?????

                      hier im thread, nur etwas tiefer:

                      schrieb tbxneu am 11.01.2012, 20:29

                      Voraussichtlich Anfang April 2012 wird das Eingabeformular für den Feststellungszeitraum 2011 dort bereitgestellt werden
                      Gruss (S)stiller
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                        #12
                        AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung / wo in Elster ?????

                        Ist das mittlerweile online?

                        Frohe Ostern

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                          #13
                          AW: Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung / wo in Elster ?????

                          Ja, hier:
                          https://www.elsteronline.de/eportal/Leistungen.tax

                          Frohe Ostern
                          Gruss (S)stiller
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