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Zusammenveranlagung Pflicht!?!

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    Zusammenveranlagung Pflicht!?!

    Hallo zusammen!

    Ich habe das Problem, dass mir die Software eine Zusammenveranlagung mit meiner geschiedenen Exfrau vorschreibt! Ich bin seit April 2009 geschieden und habe das auch so eingetragen. Somit musste ich dann die Daten meiner Exfrau eintragen (soweit ok), bei der Plausibilitätsprüfung schreibt er mir jetzt aber eine Zusammenveranlagung vor, was natürlich gar nicht in Betracht kommt!
    Was kann ich dagegen tun?
    Die neueste Programmversion (11.1.1) ist installiert.

    #2
    AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!

    Hallo Icebear,

    du musst eine getrennte Veranlagung machen. Dabei dürfen KEINE Angaben zur Ehefrau eingetragen werden (abgesehen von der Anlage "Unterhalt" natürlich, ggf.).

    Kein Name, keine Anlage, einfach gar nichts.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!

      Danke dir!
      So hats geklappt. Die letzen Jahre hatte ich meine Ex immer mit eingetragen... naja egal. Jetzt gehts ja,

      Nochmals Danke und mit freundlichem Gruß
      Jürgen

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        #4
        AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!

        Wenn Sie seit April 2009 geschieden sind, gehe ich mal davon aus, dass Sie schon vor dem 01.01.2009 dauernd getrennt gelebt haben. In dem Fall können Sie keine getrennte Veranlagung, sondern nur die Einzelveranlagung machen.

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          #5
          AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!

          Hallo,

          sorry, das hatte ich auch gemeint. Ist aber praktisch das Selbe.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Hallo,

            sorry, das hatte ich auch gemeint. Ist aber praktisch das Selbe.

            MfG Stefan
            nein, das gibt es teilweise erhebliche Unterschiede.

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              #7
              AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!

              Hallo Petzer,

              nein, das gibt es teilweise erhebliche Unterschiede.
              zum Beispiel?

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Zusammenveranlagung Pflicht!?!

                - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
                - haushaltsnahe Dienstleistungen
                - außergewöhnliche Belastungen
                - Kinderbetreuungskosten

                All das wird bei getrennter und bei Einzelveranlagung unterschiedlich betrachtet.

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