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keine Steuerberechnung möglich

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    #16
    AW: keine Steuerberechnung möglich

    Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
    wenn ihre frau das kindergeld komplett einsackt, müssen sie sie ggf. auffordern die haelfte an sie auszuzahlen, oder sollten sich mit einem anwalt beraten, ob sie dies mit dem unterhalt verrechnen koennen etc.
    In der Regel wird der Kindergeldanspruch wohl bei den Unterhaltszahlungen mit berücksichtigt.

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      #17
      AW: keine Steuerberechnung möglich

      Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
      In der Regel wird der Kindergeldanspruch wohl bei den Unterhaltszahlungen mit berücksichtigt.
      der Anspruch oder die Zahlung?

      wenn berücksichtigt wird, an wen gezahlt wird, hat man das halbe kindergeld ja automatisch bekommen, weil man weniger unterhalt bezahlt und alles ist gut.

      wobei nochmal: aus steuerlicher sicht ist der ANSPRUCH entscheidend, nicht die ZAHLUNG oder verrechnung, hier sollte man die begriffe nicht durcheinanderwuerfeln!

      steuerlicher gesehen ist jedenfalls uninteressant, ob oder wie eine zahlung oder verrechnung erfolgt. es zaehlt nur der anspruch ;-)

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        #18
        AW: keine Steuerberechnung möglich

        danke für die Anteilnahme.
        Punkt 1: wenn die Kinder nicht bei mir wohnen, habe ich rechtlich auch keinen Kindergeldanspruch (so die Familienkasse). Da meine getrennt lebende Frau nach dem Jahr der Trennung weiter für das Jahr (2008) in meinem Namen Kindergeld bezogen hatte (ich hatte keine Ahnung davon, dass dies in meinem Namen geschah), sollte ich ihr erhaltenes Geld sogar an die Familienkasse zurückerstatten. Gerichtlich setzte dies die Familienkasse durch. Das die Familienkasse selbst das Kindergeld an meine getrennt lebende Frau überwiesen hatte, spielte nicht die geringste Rolle. Nach endlosem Rechtsstreit wurde Kompromis gefunden. Ich muss Kindergeld nicht von Frau einklagen und nicht an Familienkasse zurückzahlen, damit diese dann das Kindergeld wieder legal an meine Frau auszahlen kann (welch Bürokratenirrsinn!) - davon wurde letztendendes abgesehen, ABER ich war schuldig, zahlte Gerichts- und Anwaltskosten! Echte deutsche Beamten-Gerechtigkeit!
        Punkt 2: Es stimmt, ich kann halbes Kindergeld bei den Unterhaltszahlungen ansetzen und gegenrechnen. Was dies jedoch mit den Steuern zu tun hat, ist mir unbegreiflich. Soll dies etwa bedeuten, dass ich nun das halbe vom Unterhalt abgezogene Kindergeld nachversteuern muss? Dies verstößt dann aber eindeutig gegen die Kriterien des Existenzminimums bzw. des Selbstbehaltes der durch Gemauschel und virtuellen Wohnvorteil sowieso schon halbiert wurde, d.h. als einziger rechtschaffender Geldverdiener in der ehemaligen Familie wird man erst beim Unterhalt bis auf die Knochen geschröpft (bis zum Selbstbehalt), um dann vom Finannzamt noch den Rest mit der Finanzkeule drüberzukriegen! Jeder asoziale Hartz-IV-Empfänger (arbeitswillige sind hiermit ausgeschlossen) lacht sich doch da von seinem warmen Sofa aus ins Fäustchen.
        Wenn ich dann bedenke, dass ich abgesehen vom eigenen bescheidenen Haushalt und den kompletten Haushalt meiner getrennt lebenden Frau inkl. Kinder unterhalten muss (also 2 Existenzen incl. aller Nebenkosten) und als Dank auch noch von Väterchen Staat für diese Rechtschaffenheit mit Lohnsteuerklasse I gewürdigt werde, dafür auch noch zwei volle Kinderfreibeträge abgezogen bekomme (meine Frau kann die beiden anderen Freibeträge als Hausfrau eh nicht nutzen, begreift dies aber in ihrem Wahn nicht), bleibt mir doch der Begriff Sozialstaat Deutschland irgendwo im Rachen stecken.
        Sei es drum, bei Rückzahlung müsste ich diesen Betrag eh als Unterhalt gleich wieder weiterschieben. Kein Wunder, dass man so entweder zur Unterhaltsflucht ins Ausland getrieben wird oder noch einfacher in die Asozialität (also faulenzen).

        Letzten Endes bin ich schockiert, das das auch aus meinen Steuergeldern finanzierte Kindergeld von mir nun noch mal nachversteuert bzw. zurückgezahlt werden muss.

        Schön wäre, wenn ich meinen Kindern selbst mal was "zusteuern" könnte. Naja, dagegen kämpfen unsere Institutionen aber erfolgreich an.

        Noch mal zurück zum Stervergleich WISO-Elster. Komisch, dass es bei WISO ohne Kindergeldaufschlag auf die Steuer funktioniert. Dieser letzte Schritt fehlt dort halt.

        Und warum bekomme ich beim BMF andere Lohnsteuer und Soli errechnet bei gleichem zu versteuerndem Einkommen? Ah, wahrscheinlich wegen der Kinderfrei- und anderer Pauschbeträge. Werds noch mal testen.

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          #19
          AW: keine Steuerberechnung möglich

          Zitat von tortic Beitrag anzeigen
          Sei es drum, bei Rückzahlung müsste ich diesen Betrag eh als Unterhalt gleich wieder weiterschieben. Kein Wunder, dass man so entweder zur Unterhaltsflucht ins Ausland getrieben wird oder noch einfacher in die Asozialität (also faulenzen).

          Letzten Endes bin ich schockiert, das das auch aus meinen Steuergeldern finanzierte Kindergeld von mir nun noch mal nachversteuert bzw. zurückgezahlt werden muss.
          .
          Selten so einen Quatsch gehört, aber es finden sich immer wieder Mitmenschen, die sich zu nichts zuschade sind, vermutlich überzeugte BILD-Leser, anders kann ich es mir nicht vorstellen.

          Man kann sich ja mal dieses hier durchlesen:

          https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=23258

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            #20
            AW: keine Steuerberechnung möglich

            Zitat von tortic Beitrag anzeigen
            danke für die Anteilnahme.
            Punkt 2: Es stimmt, ich kann halbes Kindergeld bei den Unterhaltszahlungen ansetzen und gegenrechnen.
            also hast du das (halbe) kindergeld doch erhalten und musst es entsprechend angeben. das du es gar nicht erst auf tasche hattest sondern mit dem unterhalt verrechnet hast ist ja deine eigene musik.

            Was dies jedoch mit den Steuern zu tun hat, ist mir unbegreiflich. Soll dies etwa bedeuten, dass ich nun das halbe vom Unterhalt abgezogene Kindergeld nachversteuern muss?
            da hast du einfach nicht verstanden oder willst nicht verstehen, was kindergeld ist bzw. bedeutet! das ist kein geld das man einfach so geschenkt bekommt sondern ein vorschuss auf die steuerliche entlastung. wenn man soviel verdient, das man durch den freibetrag noch mehr steuern spart als durch den kindergeldbetrag, muss man sich diesen vorschuss natuerlich bei der steuer anrechnen lassen.

            petzers beitrag im anderen thread erklärt das hervorragend.

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              #21
              Kindergeld gegen Kinderfreibetrag

              Hallo Petzer,
              danke für den Link, die Erläuterungen sind wirklich gut, haben allerdings einen Haken:
              1. Ob man Kindergeld bekommt oder nicht spielt also keine Rolle.
              2. Da ich nun das nicht erhaltene Kindergeld zurückerstatten soll (wurde mir bereits mit Lohnsteuer abgezogen), müsste ich also auch einen Anspruch darauf haben. Hab ich aber nicht!
              Daraus schließe ich zurück: Kein Anspruch - kein Kindergeld - keine Kindergeldzurückzahlung, was das Finanzamt (oder Elster) aber anders sieht.

              Prinzipiell kann ich die Methode der Rückzahlung des Kindergeldes nachvollziehen für Zusammenveranlagte oder halt alleinstehende Kindergeldbezieher - dies ist auch einleuchtend.

              Ich bin jedoch getrennt veranlagt, habe keinen Einfluß darauf, für wieviele Kinder meine Frau Kindergeld erhält oder nicht (kann dies nicht beeinflussen).
              Mal alles absolut berechnet:
              Für meine Frau und mich bestehen also Anspruch auf (gemeinsam, auch wenn wir getrennt leben und getrennt veranlagt sind):
              4 * Kindergeld / 0 * Kinderfreibetrag oder
              3 * Kindergeld / 1 * Kinderfreibetrag oder
              2 * Kindergeld / 2 * Kinderfreibetrag oder
              1 * Kindergeld / 3 * Kinderfreibetrag oder
              0 * Kindergeld / 4 * Kinderfreibetrag.

              Wenn ich nun für die 4 * erhaltenes Kindergeld meiner Frau 2* Kindergeld an das Finanzamt zurückzahle, verbleiben 2 * gezahltes Kindergeld bei meiner Frau. Entsprechend dem Schema habe ich also 2 Kinderfreibeträge (also 4 halbe Freibeträge). So rechnet Elster.

              Fragt sich abschließend nur, warum ICH das Kindergeld zurückzahlen muss und nicht meine getrennt lebende Frau? Wie in Deutschland üblich, bezahle ich also wieder einmal die Zeche der Anderen.

              Abgesehen davon kann von einer Günstiger-Regelung wohl kaum noch die Rede sein.

              Was geschieht nun, wenn meine Frau auch noch arbeiten gehen würde (darauf habe ich auch keinen Einfluß). Bei geringem Verdienst würde sie also besser mit 4*Kindergeld fahren als mit Freibetrag. Würde sie theoretisch mehr verdienen, kämen irgendwann die 2 Freibeträge günstiger (oder 4 Freibeträge?). Frage ich mich nun, ob es einen Fall gibt, dass ich das Kindergeld nicht mehr zurückzahlen muss?
              Steuerlich gesehen, hat meine Frau also eigentlich nur einen Anspruch auf 2*Kindergeld oder 2 Kinderfreibeträge, bekommt dummerweise legal von der Familienkasse aber 4* Kindergeld. Ist dies nicht paradox?

              Abschließend noch eine Bemerkung: Ob ein halbes Kindergeld beim Unterhalt angesetzt wird oder nicht, spielt bei 4 Kindesunterhalten kaum eine Rolle. Unter Umständen führt dies lediglich zu einem Sprung in eine andere Unterhaltsstufe und demzufolge zu einen anderen Selbstbehalt (Unterschied ca. 50 oder maximal 100 Euro im Monat - im Jahr also etwa 600 Euro, wenn überhaupt). Mit der Rückzahlung von 4136 Euro (die ersten zwei billigeren Kindergeld-Jahressätze) steht dies jedoch in keinem gesunden Verhältnis.

              Ach ja, für mich ist dies kein Quatsch mehr, konnte die im Forum weiter oben geschilderten Situationen auch nicht nachvollziehen und dachte, die spinnen. Tatsache ist - es ist TODERNST! Trotz teurem Anwalt und Steuerberater!
              Wenn vom Brutto abgezogen werden:
              50% Sozialleistungen (Steuer+Versicherungen)
              25% Unterhalt
              20% Schuldenrückzahlung (okay, sind unsere gemeinsamen Schulden, auch wenn ich diese alleine stämme, da von der anderen Seite absolut gar nix kommt)
              verbleiben mir immer noch satte 5%.
              Naja, ist ja toller Broken, da ist auch verständlich, dass ich noch mal fix 4136 Euro Kindergeld zurückzahlen darf. Echt TOLL!

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                #22
                AW: Kindergeld gegen Kinderfreibetrag

                ich versuche es ein letztes mal:

                Zitat von tortic Beitrag anzeigen
                Fragt sich abschließend nur, warum ICH das Kindergeld zurückzahlen muss und nicht meine getrennt lebende Frau? Wie in Deutschland üblich, bezahle ich also wieder einmal die Zeche der Anderen.
                weil du es, wie du weiter oben selber schreibst, ja auch bekommen hast! nur das du es nicht als geld direkt gezahlt bekommen hast, sondern durch anrechnung auf den unterhalt eben weniger unterhalt ausbezahlst.

                wenn dann für dich der kinderfreibetrag in der berechnung guenstiger ist als das kindergeld, musst du dies halt zurueckgewaehren. die alternative wäre, das du das kindergeld nicht zurueckzahlen musst, im gegenzug aber auch keinen kinderfreibetrag bekommst.
                im ergebnis wäre deine steuerbelastung dann noch höher!

                steuerlich gesehen bekommt deine frau auch nur 4/2 kindergeld oder eben 4/2 freibetrag, je nach dem was guenstiger ist. sie bekommt mitnichten 4x kindergeld, denn 4/2 des tatsaechlichen betrages gehören ja eigentlich zu deiner unterhaltszahlung.

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