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Außergewöhnliche Belastungen - Pflegestufe 0 - Pflegeheim

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    Außergewöhnliche Belastungen - Pflegestufe 0 - Pflegeheim

    mein Vater ist demenzbedingt (noch) Pflegestufe 0 im Pflegeheim. Auf den Monatsrechnungen gibt es als Einzelposten
    - allg. Pflege
    - Unterkunft und Verpflegung
    - Investitionskosten
    Die Pflegekosten möchte ich als außergewöhnliche Belastungen ansetzen, habe aber per elektronischer Suche nichts zu einer Absetzbarkeit der relativ hohen Investitionskosten gefunden.
    Oder trage ich einfach die kompletten Heimkosten ein und das FA zieht sowieso eine Haushaltsersparnis ab?
    Vielen Dank für kurzen Hinweis.

    #2
    AW: Außergewöhnliche Belastungen - Pflegestufe 0 - Pflegeheim

    Zitat von horstchen Beitrag anzeigen
    mein Vater ist demenzbedingt (noch) Pflegestufe 0 im Pflegeheim. Auf den Monatsrechnungen gibt es als Einzelposten
    - allg. Pflege
    - Unterkunft und Verpflegung
    - Investitionskosten
    Die Pflegekosten möchte ich als außergewöhnliche Belastungen ansetzen, habe aber per elektronischer Suche nichts zu einer Absetzbarkeit der relativ hohen Investitionskosten gefunden.
    Oder trage ich einfach die kompletten Heimkosten ein und das FA zieht sowieso eine Haushaltsersparnis ab?
    Vielen Dank für kurzen Hinweis.
    Hallo horstchen,

    im Prinzip könnte man Teilbeträge, Investitionskosten, als

    Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen betrachten.
    Hauptvordruck Einkommensteuer; Zeilen 74 bis 80.
    Keinesfalls kann man nach meinem Dafürhalten die gesamten Heimkosten geltend machen.

    Die Investitionskosten müsste man aufschlüsseln lassen, um nur die Positionen zu erfassen, die auch als haushaltsnahe Dienstleistungen betrachtet werden können.

    Bin selbst Heimbewohner. Das Entgelt besteht wie oben aufgeführt aus Positionen, die vom FA nicht anerkannt werden. Lediglich Teile der Investitionskosten könnten eventuell geltend gemacht werden.

    Stellt man die Einfügemarke in eine Zeile, erscheint rechts oder unten eine Erklärung dazu. Wenn nicht, dann im Register -Ansicht- Eingabehilfe zur Steuererklärung anzeigen- aktivieren.

    Mfg
    bavaro

    Kommentar


      #3
      AW: Außergewöhnliche Belastungen - Pflegestufe 0 - Pflegeheim

      das sieht hier
      >http://www.vlh.de/content/index.htm?/content/news_detail.php?stID=280
      aber ganz anders aus:

      "Das von der Pflegeversicherung ggf. erhaltene Pflegegeld ist den Pflegekosten ebenso gegen zu rechnen wie eventuelle Geldleistungen aus einer Pflegezusatzversicherung. Bei Unterbringung in einem Pflegeheim ist von der Monatsrechnung des Heimes auch noch eine „Haushaltsersparnis“ von monatlich 640 Euro abzuziehen – es sei denn, dass der eigene Haushalt (z.B. bei einer Kurzzeitpflege) noch nicht aufgelöst worden ist.
      Die verbleibenden Pflegekosten können dann steuerlich berücksichtigt werden. Vorrangig sind sie bei den „allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen“ geltend zu machen – zusammen mit den selbst getragenen „normalen“ Krankheitskosten (z.B. Eigenanteile für Krankenhaus, ärztliche Behandlungen, Medikamente, Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte usw.). Von der Summe dieser Kosten wird allerdings eine sogenannte „zumutbare Belastung“ abgezogen, die vom Familienstand und der Höhe der Einkünfte abhängt. Bei Senioren sind das meist 6 % des Gesamtbetrages der Einkünfte, also z.B. 1.500 Euro bei Einkünften von 25.000 Euro.
      Die von den Gesamtkosten gekürzte zumutbare Belastung wird dann aber nachrangig als „haushaltsnahe Dienstleistung“ begünstigt, soweit sie auf Pflegedienstleistungen entfällt. Da die Pflegedienstleistungen in aller Regel höher sind als die zumutbare Belastung (von z.B. 1.500 Euro), gibt es ab 2009 in fast allen Fällen noch einen Steuernachlass in Höhe von 20 % der zumutbaren Belastung."

      Danach würde ich die kompletten Pflegekosten bei den Außergewöhnlichen angeben und das FA kürzt um die Haushaltsersparnis und die zumutbaren Belastungen. Wie bekomme ich nun aber in der Elster die zumutbaren Belastungen in die haushaltsnahen Dienstleistungen? Selbst ausrechnen? Nur Text ohne Summe "bitte setzen sie hier..." nimmt das Ding erfahrungsgemäß nicht. Zurück zum Papier???

      Kommentar


        #4
        AW: Außergewöhnliche Belastungen - Pflegestufe 0 - Pflegeheim

        die zumutbare belastung ermittelt sich automatisch aus dem einkommen. das berücksichtigt die steuerberechnung von allein, da muss nichts fuer angegeben werden.

        wie das hingegen mit der haushaltsersparnis ist, kann ich nicht sagen.

        Kommentar


          #5
          AW: Außergewöhnliche Belastungen - Pflegestufe 0 - Pflegeheim

          Zitat von horstchen Beitrag anzeigen
          das sieht hier
          >http://www.vlh.de/content/index.htm?/content/news_detail.php?stID=280
          aber ganz anders aus:


          Danach würde ich die kompletten Pflegekosten bei den Außergewöhnlichen angeben und das FA kürzt um die Haushaltsersparnis und die zumutbaren Belastungen. Wie bekomme ich nun aber in der Elster die zumutbaren Belastungen in die haushaltsnahen Dienstleistungen? Selbst ausrechnen? Nur Text ohne Summe "bitte setzen sie hier..." nimmt das Ding erfahrungsgemäß nicht. Zurück zum Papier???
          horstchen.

          nix Papier!! Gib die allgemeinen Pflegekosten bei den Außergewohnlichen an und erkläre dem FA in einem Begleitschreiben warum.

          Im Steuerbescheid dürfte, falls das nicht anerkannt wird eine Erklärung zu finden sein, warum. Ist man mit dieser nicht einverstanden, kann man Einspruch einlegen. Wird dieser abgelehnt gibts eine detaillierte Erklärung dazu. Dann weiß man zumindest für das Folgejahr wie sich verhalten.

          Hoffentlich gibt es dazu noch plausiblere Erklärungen aus dem Forum.

          MfG
          bavaro

          EDIT: Geh mal im Hauptvordruck zu Zeile 68 und lies in der Eingabehilfe den Punkt Pflegekosten. Dürfte weiterhelfen. Muss belegt werden. Hinweis gelbe Zeile!!
          Zuletzt geändert von ; 16.01.2012, 23:07.

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