Nach Vergleich meiner übermittelten Daten in Version 12 (für LSt 2010)
(in 13 konnten die Daten nicht abgeholt werden?)
stellte ich Anhand mehreren Änderungen (welche Auswirkung hat der Wert)
bei Anlage N folgendes fest.
Übermittelt 2010
Die Berechnung stimmt mit der zugeschickten Festsetzung überein.
Der Eintrag in Zeile 31,42,48 ist auf dieser Berechnung
unter Werbungskosten vorhanden.
(eine nachträglich Berechnung für 2010 zeigt ebenfalls das gleiche an)
Kopie der Übermittlung 2010
Zum Weiterbearbeiten und deren Berechnung, bzw. Testen erstellt.
Hier wurde nun der Wert aus Zeile 42 gelöscht.
Nach der Berechnung (obwohl Zeile 31,48 nicht geändert) fehlen diese
Werbungskosten und es wird ein Arbeitnehmer Pauschalbetrag dafür eingetragen.
Ist das verhalten richtig?
Wurde mit mehreren PC geprüft, Ergebnis bleibt gleich. (Einträge fehlen)
(in 13 konnten die Daten nicht abgeholt werden?)
stellte ich Anhand mehreren Änderungen (welche Auswirkung hat der Wert)
bei Anlage N folgendes fest.
Übermittelt 2010
Die Berechnung stimmt mit der zugeschickten Festsetzung überein.
Der Eintrag in Zeile 31,42,48 ist auf dieser Berechnung
unter Werbungskosten vorhanden.
(eine nachträglich Berechnung für 2010 zeigt ebenfalls das gleiche an)
Kopie der Übermittlung 2010
Zum Weiterbearbeiten und deren Berechnung, bzw. Testen erstellt.
Hier wurde nun der Wert aus Zeile 42 gelöscht.
Nach der Berechnung (obwohl Zeile 31,48 nicht geändert) fehlen diese
Werbungskosten und es wird ein Arbeitnehmer Pauschalbetrag dafür eingetragen.
Ist das verhalten richtig?
Wurde mit mehreren PC geprüft, Ergebnis bleibt gleich. (Einträge fehlen)
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