Hallo zusammen,
ich bin Beamter und von meinem Dienstherrn für einen beschränkten Zeitraum an eine Dienststelle im Ausland (Landesvertretung Brüssel) entsandt worden. Einen Wohnsitz in D habe ich nicht mehr, trotzdem dürfte ich nach § 1 Abs. 2 Satz 1 EStG (Dientsverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts und dafür Bezug von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse) unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein. Welches FA ist denn für meine Steuererklärung zuständig? Dasjenige, das für meinen letzten deutschen Wohnsitz zuständig war? Dasjenige, an das mein Arbeitgeber die Lohnsteuer abführt?
ich bin Beamter und von meinem Dienstherrn für einen beschränkten Zeitraum an eine Dienststelle im Ausland (Landesvertretung Brüssel) entsandt worden. Einen Wohnsitz in D habe ich nicht mehr, trotzdem dürfte ich nach § 1 Abs. 2 Satz 1 EStG (Dientsverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts und dafür Bezug von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse) unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein. Welches FA ist denn für meine Steuererklärung zuständig? Dasjenige, das für meinen letzten deutschen Wohnsitz zuständig war? Dasjenige, an das mein Arbeitgeber die Lohnsteuer abführt?
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