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Unbeschränkte Steuerpflichtig in D bei Wohnsitz im Ausland

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    Unbeschränkte Steuerpflichtig in D bei Wohnsitz im Ausland

    Hallo zusammen,

    ich bin Beamter und von meinem Dienstherrn für einen beschränkten Zeitraum an eine Dienststelle im Ausland (Landesvertretung Brüssel) entsandt worden. Einen Wohnsitz in D habe ich nicht mehr, trotzdem dürfte ich nach § 1 Abs. 2 Satz 1 EStG (Dientsverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts und dafür Bezug von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse) unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein. Welches FA ist denn für meine Steuererklärung zuständig? Dasjenige, das für meinen letzten deutschen Wohnsitz zuständig war? Dasjenige, an das mein Arbeitgeber die Lohnsteuer abführt?

    #2
    AW: Unbeschränkte Steuerpflichtig in D bei Wohnsitz im Ausland

    Letzteres, nach § 19 Abs. 1 S. 3 AO das FA, in dessen Bezirk sich die zahlende öffentliche Kasse befindet. Sie sollten ihr bisheriges FA aber zumindest informieren.

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      #3
      AW: Unbeschränkte Steuerpflichtig in D bei Wohnsitz im Ausland

      Hallo, wir wohnen auch in Deutschland und mein Mann arbeitet in Deutschland und hat auch keinen Wohnsitz dort und ist auch unbeschränkt Seuerpflichtig in D, das zuständige Finanzamt bei ihm ist das welches der Arbeitgeber auch nutzt bzw. das welches für den Ort in dem Firma ist zuständige Finanzamt. Bei uns ist Arbeitsort z.B. Arnstorf und zuständig ist Eggenfelden.
      LG

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