Hallo,
laut einem BFH Urteil können mittlerweile Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines Dienstwagens steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden die Kosten nicht mehr als Werbungskosten gerechnet, sondern mindern direkt den zu versteuernden Arbeitslohn. Eine ausführliche Beschreibung der Änderung inkl. Beispiel gibt es hier: http://www.geschaeftsreise-effektiv.de/node/442
Nun meine Frage: In welcher Anlage und in welchem Feld kann ich diese Kosten bei Elster eintragen, damit mein zu versteuernder Arbeitslohn gemindert wird?
Oder mindere ich einfach selber den in der Lohnsteuerkarte angegeben Lohn und trage ihn dann in Anlage N Zeile 3 ein?
laut einem BFH Urteil können mittlerweile Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines Dienstwagens steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden die Kosten nicht mehr als Werbungskosten gerechnet, sondern mindern direkt den zu versteuernden Arbeitslohn. Eine ausführliche Beschreibung der Änderung inkl. Beispiel gibt es hier: http://www.geschaeftsreise-effektiv.de/node/442
Nun meine Frage: In welcher Anlage und in welchem Feld kann ich diese Kosten bei Elster eintragen, damit mein zu versteuernder Arbeitslohn gemindert wird?
Oder mindere ich einfach selber den in der Lohnsteuerkarte angegeben Lohn und trage ihn dann in Anlage N Zeile 3 ein?
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