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Besondere Veranlagung Jahr der Eheschließung

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    Besondere Veranlagung Jahr der Eheschließung

    Hallo zusammen,

    ich habe hier leider keine Lösung für mein Problem gefunden, darum hoffe ich auf Hilfe.

    Wir haben am 28.09.2011 geheiratet und ich habe also "Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung" gewählt.
    Adresse und Einkünfte usw eingegeben.
    Ein Kind kam am 04.11.2011 dazu.

    Programmversion 13.0.0.8086.
    Bei der Berechnung kommt der Abbruchhinweis:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Sie haben Angaben zu Einkünften der Ehefrau gemacht, werden aber getrennt veranlagt oder Sie haben
    bei der Ehefrau eine ausländische Postleitzahl angegeben.
    Für ein Kind wurden keine Angaben zum Kindschaftsverhältnis gemacht.


    Ich habe aber Postleitzahl korrekt eingegeben und das Kindschaftsverhältniss bei Ehemann und Ehefrau "leibliches Kind" angegeben.

    Wo liegt der Fehler? Muss ich zwei Erklärungen abgeben? Ehegatte und Ehefrau getrennt, trotz besonderer Veranlagung?
    Zuletzt geändert von Gehtdochuschi; 22.01.2012, 20:49.

    #2
    AW: Besondere Veranlagung Jahr der Eheschließung

    Zitat von Gehtdochuschi Beitrag anzeigen
    Wir haben am 28.09.2011 geheiratet und ich habe also "Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung" gewählt.
    Sicher, dass diese Form der Veranlagung wirklich gewollt ist und Vorteile bringt?

    Wenn ja meint die Eingabehilfe dazu:
    Für das Jahr der Eheschließung können beide Ehegatten die besondere Veranlagung wählen, bei der sie dann wie Unverheiratete behandelt werden. Für die besondere Veranlagung muss jeder(!) Ehegatte eine Einkommensteuererklärung so ausfüllen, als hätte er diese Ehe nicht geschlossen.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Besondere Veranlagung Jahr der Eheschließung

      Vielen Dank ich probiere es gleich aus.

      Aber in welcher Erklärung gebe ich das Kind dann an?
      Die besondere Veranlagung lohnt sich doch schon durch den Wechsel der Steuerklassen oder?

      Kommentar


        #4
        AW: Besondere Veranlagung Jahr der Eheschließung

        Das Kind ist natürlich in der Steuererklärungen der beiden Eltern anzugeben.

        Steuerklassen braucht der Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug während des Jahres. In der Einkommensteuererklärung muss die Steuerklasse angegeben werden. Ändern kann sie sich nicht mehr.

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          #5
          AW: Besondere Veranlagung Jahr der Eheschließung

          Ich hab mich falsch ausgedrückt.

          Durch die Hochzeit haben sich unsere Steuerklassen in 3 und 5 geändert. Darum lohnt sich die besondere Veranlagung doch in diesem Jahr oder?

          Mein Elterngeld und Mutterschaftgeld muss ich aber in meiner Erklärung angeben?
          Dann wirft er bei meinem Mann einen Fehler aus, weil er das Kind mit drin hat aber kein Elterngeld etc. angegeben hat.

          Ich hoffe ich drücke mich einigermaßen verständlich aus...

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            #6
            AW: Besondere Veranlagung Jahr der Eheschließung

            Bitte informiere dich doch nochmal, ob du wirklich(!!!) die besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung willst (googeln macht schlau...).

            Die besondere Veranlagung bedeutet, dass in diesem Jahr das Einkommen für jeden Ehegatten einzeln zu ermitteln ist, so als wären sie noch unverheiratet. Anders als bei Zusammenveranlagung werden Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende getrennt ermittelt. Die Einkommensteuer wird für jeden Ehegatten nach der Grundtabelle ermittelt. Steuerlich günstig ist die besondere Veranlagung, wenn nur ein Ehegatte ein Kind mit in die Ehe bringt, für das er den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen kann. Die besondere Veranlagung rechnet sich auch, wenn nur ein Ehepartner Sonderausgaben oberhalb des Sonderausgaben-Pauschbetrag hatte. Oder wenn nur bei einem Ehegatten außergewöhnliche Belastungen entstanden sind und bei diesem der Betrag der zumutbaren Belastung geringer ist als bei Zusammenveranlagung.

            Im Normalfall wählt man als Ehepaar die Zusammenveranlagung, bei der der Splittingtarif angewendet wird. Dieser Splittingtarif führt insbesondere bei größeren Einkommensunterschieden zu Vorteilen. Bei Zusammenveranlagung kommt alles in gemeinsame Erklärung.
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: Besondere Veranlagung Jahr der Eheschließung

              Ich dachte diese besondere Veranlagung wäre sinnvoll, weil mein Mann voll gearbeitet hat und ich nur bis März und dann krankgeschrieben war. Ich habe bis März erheblich mehr verdient, danach waren wir wegen Krankengeld ungefähr gleich auf.

              Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Ihr habt mir schon sehr weiter geholfen.
              Ich mach mich noch mal schlau.

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                #8
                AW: Besondere Veranlagung Jahr der Eheschließung

                Hallo,

                in einem Fall von hohen Lohnersatzleistungen (wie hier) kann sich die getrennte bzw. auch die besondere Veranlagung schon rechnen, das gilt es aber zu überprüfen.

                Wenn du es dir alleine zutraust:

                Eine gemeinsame Veranlagung erstellen und berechnen lassen.

                Und das dann mit zwei einzelnen Erklärungen gegenchecken, dabei sollten in Summe genau die gleichen Angaben gemacht werden.
                Dabei gehört jedes Kind je zur Hälfte zum Vater und zur Mutter.

                Falls zu kompliziert, so würde ich zu einem Lohnsteuerhilfeverein gehen, die können das bestimmt.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Besondere Veranlagung Jahr der Eheschließung

                  Ja, genauso werde ich es machen.
                  Wenn dann noch etwas unklar ist, lass ich doch mal lieber einen Steuerberater drüber schauen.

                  Vielen Dank

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