Von der Deutschen Rentenversicherung bekam ich mit Schreiben vom 17.01.2012
eine Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt "Leistungen aus der gesetzlichen
Rentenversicherung im Jahre 2011"
Darin sind auch die geleisteten Beiträge zur Krankenvericherung aufgeführt ,mit dem Vermerk " einzutragen in die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 18". Es handelt sich um den persönlichen Anteil.Würde ich diesen eintragen und in Zeile 24 den steuerfreien Anteil (Zuschuss) der Rentenversicherung, käme nur ein minimaler Betrag zur Anrechnung.
In Zeile 18 gehört aber der gesamte Krankenversicherungsbeitrag, den man sich
mühsam ( Rentenerhöhung) anhand der Rentenmitteilung errechnen kann, ebenso muss ich den Zuschuss selber errechnen. Wenn ich richtig gerechnet habe kommt, der in der Mitteilung geleistete Beitrag zur Anrechnung.
Sehe ich das richtig?
paulchen0506
eine Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt "Leistungen aus der gesetzlichen
Rentenversicherung im Jahre 2011"
Darin sind auch die geleisteten Beiträge zur Krankenvericherung aufgeführt ,mit dem Vermerk " einzutragen in die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 18". Es handelt sich um den persönlichen Anteil.Würde ich diesen eintragen und in Zeile 24 den steuerfreien Anteil (Zuschuss) der Rentenversicherung, käme nur ein minimaler Betrag zur Anrechnung.
In Zeile 18 gehört aber der gesamte Krankenversicherungsbeitrag, den man sich
mühsam ( Rentenerhöhung) anhand der Rentenmitteilung errechnen kann, ebenso muss ich den Zuschuss selber errechnen. Wenn ich richtig gerechnet habe kommt, der in der Mitteilung geleistete Beitrag zur Anrechnung.
Sehe ich das richtig?
paulchen0506
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