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Zu erwartender Erstattungstermin

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    #31
    AW: Zu erwartender Erstattungstermin

    Seit diesem Jahr ist das FA Siegburg für mich zuständig. Vorher war es Köln und da hatte ich meinen Steuerbescheid spätestens nach 2 Wochen.

    Jetzt ist es so, dass die Erklärung (seit 3 Wochen beim FA) noch nicht mal bearbeitet worden ist... Abwarten, wann sich da mal was tut...

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      #32
      AW: Zu erwartender Erstattungstermin

      Nur weil es zum Thema der Bescheidänderungen wegen des Beschluss des Bundesverfassungsgerichts passt, ich keinen Beitrag schinden wollte, aber ihn dennoch nach oben bringen wollte:
      Zitat von DC1961 Beitrag anzeigen
      Hamburg
      21.07.2008 Übermittlung
      27.07.2008 Bearbeitung im FA
      04.08.2008 zentraler Ausdruck und Versand
      05.08.2008 Bescheid erhalten
      20.02.2009 Änderungsbescheid erhalten - noch Fragen ?

      - ach so: Ergebnis: 81 v.H. der einbehaltenen Steuern wurden zurück erstattet

      EDIT

      Ein Blick über den grossen Teich lehrt:
      die us-amerikanische Finanzbehörde verspricht bei elektronischer Übermittlung eine Rückerstattung innerhalb von 10 Tagen !!!
      Zuletzt geändert von DC1961; 26.02.2009, 00:01.
      Mit freundlichen Grüssen
      gez. D. Cremer

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        #33
        AW: Zu erwartender Erstattungstermin

        Hamburg
        19.10.2009 Übermittlung
        15.12.2009 Bearbeitung im FA lt. Mail
        16.12.2009 zentraler Ausdruck und Versand gem. elektron. Benachrichtigung
        17.12.2009 Bescheid erhalten - noch Fragen ?

        - ach so: Ergebnis: 65 v.H. der einbehaltenen Steuern wurden zurück erstattet
        Mit freundlichen Grüssen
        gez. D. Cremer

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          #34
          AW: Zu erwartender Erstattungstermin

          @Dani0578
          Wartet Siegburg auf die Daten von Köln um Vergleiche anzustellen?
          Ist Köln schneller im Vergleich als Siegburg?
          Ist der Bearbeiter erkrankt und die Vertretung überlastet?
          Ist die Erklärung vollständig und bearbeitbar?
          Ist es ggfs. eine "leichte" Erklärung?

          All dies u.a. können Gründe sein, die die Bearbeitung verzögern, nach 3 Wochen muss man deshalb nicht unruhig werden, finde ich.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #35
            AW: Zu erwartender Erstattungstermin

            Hallo,
            habe am 20.04.2010 meinen Bescheid mit Datum 19.04.2010 erhalten. Wann kann ich mit der Gutschrift auf meinem Konto rechnen?
            Insgesamt hat die Bearbeitung ca. 4 Wochen gedauert. Hat aber nur so relativ lange gedauert, da das Programm das Thema Schulgeld vorher nicht bearbeiten konnte.

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              #36
              AW: Zu erwartender Erstattungstermin

              Hallo !

              E i g e n t l i c h kannst Du mir einer sehr zeitnahen Erstattung auf Deinem Konto rechnen
              [ 20.04. - 23.04. Gutschrift ].

              Sollte aber z.B. noch KFZ Steuer oder andere Steuerrückstände bestehen bzw. Pfändungen oder Abtretungen dem Finanzamt vorliegen, so erfolgt erst eine Verrechnung und das verbleibende Steuerguthaben wird dann erst freigegeben zur Auszahlung.
              Mit freundlichen Grüßen
              - AG1971 -
              Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                #37
                AW: Zu erwartender Erstattungstermin

                das kann keiner so recht vorhersagen, in der regel geht es wohl sehr schnell, also binnen weniger werktage, häufig ist das Geld fast zeitgleich mit dem papierbescheid da.

                natuerlich nur, wenn es keine gründe gibt, dass das FA das geld zurückhalten muss, um es mit irgendwas zu verrechnen ;-)

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                  #38
                  AW: Zu erwartender Erstattungstermin

                  Hallo,

                  also meine Kfz- Steuer ist bezahlt und ich glaube sonst dürfte auch nichts vorliegen ; ) .
                  Im Brief stand auch: Das Guthaben von xx wird erstattet auf das Konto xxxxxxxx bei der Bank xxx .

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                    #39
                    AW: Zu erwartender Erstattungstermin

                    Ich dokumentiere gerne weiter des VZ 2010
                    Hamburg
                    08.01.2012 Übermittlung
                    09.01.2012 Ausdruck
                    23.03.2012 Nachfrage
                    12.04.2012 zentraler Ausdruck und Versand gem. elektron. Benachrichtigung
                    13.04.2012 Bescheid erhalten

                    - Ergebnis: 51 v.H. der einbehaltenen Steuern wurden zurück erstattet
                    Mit freundlichen Grüßen
                    gez. D. Cremer

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