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    #16
    Vermutlich hat man hier tatsächlich die Steuererklärung irgendwie in der Steuersoftware abgespeichert und die Datei per E-Mail an das zuständige Finanzamt gesendet.

    Und dort hat im Rechenzentrum der Mailscanner die Datei entfernt. Nur so kann ich mir erklären, dass die Bearbeiterin sagte, dass nichts in der E-Mail drin sei. Weiterhin hätte man im Amt mit einer Datei auch nichts anfangen können. Bei Elster oder bei Softwareprogrammen, die Elster integriert haben, muss man die im Programm befindliche Übermittlungsmöglichkeit nutzten, dann wird der Datensatz an eine Clearingstelle geschickt und von dort ans zuständige Finanzamt weitergeleitet. Die Daten sind dann vom Finanzamt abrufbar. Das geht aber nicht, indem man eine Datei dort hinschickt.

    Aber um zum Ergebnis zu kommen: Wenn man nun die Erklärung in Papierform eingereicht hat, dann gibts auch keine bevorzugte Bearbeitung. Das heißt, mit zwei Monaten ist man noch im normalen Wartebereich.

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      #17
      Um das gleiche Problem im nächsten Jahr zu vermeiden, sollte sich poypoy mit der Programmfunktion zur Übermittlung einer elektronischen Steuererklärung vertraut machen und notfalls noch ein paar Fragen ins Forum stellen. Solche Probleme rühren regelmäßig von Verständnisproblemen her. Die Betroffenen sind meistens nur ein-zwei Mausklicks von der Problemlösung entfernt.
      Ein Lächeln ist das Beste um Anderen die Zähne zu zeigen.

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        #18
        Regelmäßig erhalte ich von unserer Poststelle Mails mit diversen Dateianhängen zugeleitet: .07, .zip, .schieß mich tot = manchmal rate ich, was es sein könnte. Die Sicherheitsvorschriften erlauben nur bestimmte Dateitypen, das bedeutet, dass die Anhänge vorhanden aber nicht geöffnet werden können, oder die Anhänge vom Mailsystem automatisch gesperrt werden! Wenn ich diese Fälle auf den Tisch bekomme, antworte ich auf diese Mail und verweise auf die im Programm enthaltene Datenübermittlungsfunktion. Aus eigener Erfahrung kann ich da leider nur bei Taxman (bis 2005!) und ElsterFormular näher eingehen, andere Programme sind mir unbekannt. In dieser Antwort liste ich auch gleich alle erlaubten Anhangformate für Mails auf, um in Zukunft von diesen Fehlern verschont zu bleiben. Wie andere Finanzämter das handhaben, ist auch mir unbekannt, eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Wenn Schulungen zu Elster stattfinden gibt es auch keine Probleme seitens der Bearbeiter, hören sie am Telefon ELS- wird sofort abgeblockt und an mich weitergestellt. Es soll aber bereits Ämter geben, wo alle Angestellten mit Elster ihre eigene Erklärung erstellen SOLLEN! Ob's stimmt??
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #19
          kurze Anmerkung zur Bearbeitungszeit: meine eigene dauerte 14 Tage (incl. 2 Feiertagen!).
          Wir im Norden sind gehalten, nur elektronische Lohnsteuerbescheinigungen (Lohnsteuerkarte) zu verarbeiten. Bedeutet: Ein Arbeitgeber hat für seine Arbeitnehmer nicht elektronisch übermittelt, der Arbeitnehmer seine Einkommensteuererklärung bereits übermittelt und soll nun bearbeitet werden. Der Bearbeiter stellt fest: elektronische Lohndaten fehlen - Meldung an den ELSTER-Chef (oder andere damit beauftragte Stelle). Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber (telefonisch-geht am schellsten, oder schriftlich), warum keine Daten vorhanden sind. Oft mangelt es an der Registrierung (authentifizierte Übermittlung zwingend bei ElsterFormular) - bis die durch ist + ca. 14 Tage, bei Fehlschlagen der Registrierung + x-Tage u.s.w. u.s.f..Bis der Bearbeiter die Erklärung angefasst hatte, waren bestimmt auch 14 Tage vergangen. So kann sich die ganze Sache in die Läääääänge ziehen....
          Bitte, nicht immer nur dem Finanzamt die Schuld geben..
          Gruss (S)stiller
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            #20
            Als Elster-Beauftragter in dem Finanzamt wo ich tätig bin, kann ich Ihnen sehr gut folgen.

            Wir hatten hier Probleme, die der Öffentlichkeit eigentlich nicht bekannt werden sollten. Aber dennoch will ich es nicht verschweigen: es gab hier Bearbeiter, die haben es nicht eingesehen, dass einer, der mit Elster zurechtkommt und einen Computer bedienen kann, nun bevorzugt bearbeitet werden soll. Die Statistiken vor ein paar Jahren haben gezeigt, dass in unserem Finanzamt landesweit der schlechteste Elsterberabeitungsstand erzielt wurde. Teilweise bis zu 80 Tagen Bearbeitungsdauer. Es war klar, dass ich hier den Grund des Übels herausfinden musste, zumal der Vorsteher des Amtes diese Rüge seitens unserer OFD nicht so toll fand. Dabei kam heraus, dass nachhaltig von mehreren Arbeitnehmerbezirken die Elstererklärungen genauso wie alle herkömmlichen Papiererklärungen bearbeitet wurden. Das Tolle war, dass die Beabeiter nicht aus Unwissenheit gehandelt haben sondern vorsätzlich. Ich habe diese Bearbeiter darauf aufmerksam gemacht, dass sie ohne den Beamtenstatus in einem Wirtschaftsbetrieb weit durch die Luft zum Arbeitsamt geflogen wären.

            Seitdem (sind ein paar Jahre her) halten sich die Bearbeiter an die Vorgaben der bevorzugten Bearbeitung und ich freue mich jedes Quartal über die neuen Elsterstatistiken, wo wir jetzt im Durchschnitt mit 19 Tagen dabei sind.

            Traurig war, dass es die Beamten (hier meist mittlerer Dienst) nicht für nötig hielten, die Anweisungen des BMF zu befolgen. Man hat hier rigoros eigene Anweisungen für sich erstellt. Die Anweisungen waren den Bearbeitern aber bekannt und ich habe leider zu spät bemerkt, dass sie nicht beachtet wurden.

            War leider für meine Karriere nicht förderlich und das lasse ich die betroffenen Beamten auch heute noch spüren.

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              #21
              @ Oerdiz,

              scheinbar gibt es in ihrem Amt genügend Bearbeiter um auf 19 Tage Bearbeitungszeit zu kommen. Hier in Bayern (zumindest in meinem Amt)
              ist es nicht ganz so rosig, aber die mit der Bearbeitung von Steuererklärungen befassten Beamtinnen und Beamten geben ihr möglichstes um auf kurze Bearbeitungszeiten zu kommen.

              Rechtzeitig auf die Laufzeiten zu achten und die Mitarbeiter zu motivieren ist besser als immer nur noch mehr Druck.

              [ 08. August 2008, 23:51: Beitrag editiert von: d3nk3r ]

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                #22
                GRATULATION!!
                </font><blockquote>Zitat:</font><hr /> wo wir jetzt im Durchschnitt mit 19 Tagen dabei sind. </font>[/QUOTE]WIR kämpfen um 30 Tage!
                Aber immerhin, wir leben in einer Leistungsgesellschaft, nur in manchen Branchen wird Leistung nicht honoriert! [img]tongue.gif[/img]
                Gruss (S)stiller
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                  #23
                  Es ist bei uns jetzt meist so, dass die am Tag eingehenden Elster-Erklärungen am Folgetag bearbeitet werden sollen. In die Bearbeitungszeit lt. Statisik fließt ja leider auch der maschinelle Vorlauf mit rein. Das dürfte ja in jedem Bundesland ähnlich sein, dass 10-11 Tage es dauert von dem Tag an dem die Bearbeitung erfolgt ist und die Daten ans Rechenzentrum gesandt werden bis zum Tag des Absendedatums des Steuerbescheids.

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                    #24
                    Ich habe eher den Eindruck, dass das (mein?) Finanzamt jetzt sofort sieht, ob eine Nachzahlung oder eine Erstattung ansteht und danach entscheidet wann die Steuererklärung bearbeitet wird. Ich habe letztes Jahr Ende August alles abgegeben und erst Mitte Dezember wieder was gehört. Dieses Jahr habe ich Anfang Juli abgegeben und bis jetzt noch keine Nachricht. Beides sind größere Erstattungen. Ging früher mit den Papierformularen schneller, aber da wars manchmal auch eine Nachzahlung. Bundesland ist Rheinland-Pfalz.

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                      #25
                      Rheinland-Pfalz gehört nicht zu dem Verbund der EOSS-Länder. Die Diskussion hier zwischen Bayern, Berlin und M-V steht softwareseitig auf der selben Plattform, insofern ist die Basis (abgesehen von länderseitigen Vorgaben) technisch die selbe...

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                        #26
                        @Sunny18 : </font><blockquote>Zitat:</font><hr /> . . . . Eindruck, dass das (mein?) Finanzamt jetzt sofort sieht, ob eine Nachzahlung oder eine Erstattung ansteht . . . . </font>[/QUOTE]Dem übermittelten Datensatz ist das nicht anzusehen. Bevor Nachzahlung oder Erstattung erkennbar werden, muss eine Verarbeitung stattgefunden haben. Deshalb halte ich diesen gedanklichen Ansatz für abwegig. Es hat bestimmt andere Gründe für die lange "Ruhezeit". Die könnten Sie eher in Erfahrung bringen, wenn Sie die Frage nach dem "Warum" an den Bearbeiter im Finanzamt, statt an dieses Forum richten.
                        Falls die "größere Erstattung" ggf. mit einem festzustellenden Verlust(anteil) zusammenhängen sollte, so sollten Sie auch ins Auge fassen, dass dieser zuerst mal festgestellt sein muss, aber die Feststellungserklärung u. U. erst mit großer Verspätung beim Finanzamt eingeht.

                        [ 18. August 2008, 16:06: Beitrag editiert von: Balu ]
                        Ein Lächeln ist das Beste um Anderen die Zähne zu zeigen.

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                          #27
                          Auf den Elsterseiten heißt es:

                          Hier In allen Ländern werden Einkommensteuererklärungen, die elektronisch per ELSTER übermittelt werden, bevorzugt bearbeitet.

                          Die internen Anweisungen für die vorrangige Bearbeitung lauten, einen Monat früher bearbeiten als die üblichen Papiererklärungen. Hat also der Veranlagungsbezirk Stau wegen was auch immer (z.B. Krankheit usw. von Mitarbeitern) dann würde das bedeuten, wenn die normale Papiererklärung (oder Computerausdrucke von amtl. Vordrucken) jetzt bspw. 4 Monate dauern würde, dann soll die Elstererklärung in 3 Monaten bearbeitet sein.

                          Hat man Eingänge von weniger als einem Monat, dann sollen Elstererklärungen sofort bearbeitet werden.

                          Da gibt es aber Ämter, die haben davon noch garnichts gehört und wiederum Ämter, die bearbeiten Elster immer sofort, egal wieviele Erklärungen noch auf Halde sind.

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                            #28
                            </font><blockquote>Zitat:</font><hr /> Ich habe eher den Eindruck, dass das (mein?) Finanzamt jetzt sofort sieht, ob eine Nachzahlung oder eine Erstattung ansteht und danach entscheidet wann die Steuererklärung bearbeitet wird. </font>[/QUOTE]..wie es RPf aussieht, weiß ich auch NICHT mehr, aber für eine Berechnung der Steuer und damit Entscheidung ob Erstattung oder Nachzahlung muss in den EOSS-Ländern die Berechnung vom Bearbeiter angestossen werden. Und wenn der sich schon mal die Arbeit gemacht hat, Ihren Fall in die Hände zu nehmen und keine weitergehenden Probleme erkennt, "schiesst" er den Fall auch ab! - und so wie ich die Mosel kenne, würden die das auch tun.
                            Gruss (S)stiller
                            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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                              #29
                              AW: Zu erwartender Erstattungstermin

                              Hallo,
                              ich habe meine Einkommensteuer von 2007 am 01.06.2008 übermittelt.
                              Bearbeitet wurde die Sache im Januar 2009.

                              Herzliche Grüße
                              Schildipit

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                                #30
                                AW: Zu erwartender Erstattungstermin

                                Hallo, in Sachsen
                                kann ich mich nicht beklagen, mein Finanzamt beteiligt sich übrigens seit 1998 am länderübergreifenden Leistungsvergleich, großes Augenmerk liegt auf den Durchlaufzeiten allgemein.
                                Erklärung 2007 am 7.02.2008 versandt, Bescheiddatum 28.02.08 und Geld auf dem Konto, dabei muss man berücksichtigen, dass der Bescheid vom 28.02.08 am 19.02.2008 maschinell verarbeitet wurde, also durch den Bearbeiter erledigt war, Die Differenz zwischen Verarbeitung und Bescheid zur Post ist einfach technisch bedingt.

                                Allgemein muss man vielleicht noch sagen, manchmal vergessen viele die mit Elsterformular übermitteln aber nicht authentifiziert, einfach ihre Erklärung auszudrucken und dem Finanzamt zu schicken, eher kann gar keine Bearbeitung erfolgen, da die beim Senden entstehende Telenummer benötigt wird.
                                Es sei denn man sendet authentifiziert, dann brauch man außer Belegen vielleicht nichts an das Finanzamt schicken.

                                Tschüß

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