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Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

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    Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

    Hallo,

    habe eine Frage zur Erfassung der Einküfte und Bezüge der unterstützten Person.

    Die unterstützte Person ist die Mutter unseres nichtehelichen 18 Monate
    alten Kindes.
    Wir leben in einer gemeinsamen Wohnung.

    Sie hat im Jahr 2011 an Elterngeld (Auszahlung mit Verlängerungsoption)
    3497,00 EUR bekommen.

    Hab irgendwo gelesen das der Mindestbetrag von mtl. 300 EUR bzw. 150 EUR
    nicht angerechnet wird.
    Das sind dann 150 EUR x 12 also 1800 EUR

    Stimmt das so?

    In welches Feld in der Anlage Unterhalt muß ich diesen Betrag schreiben?
    Und welchen Betrag 3497,00 EUR oder 1697,00 EUR?

    Was ist mit den 624,00 EUR anrechnungsfreien Betrag? Geht der auch noch weg?
    Und der Pauschbetrag für Aufwendungen von 180 EUR ebenfalls?

    Ich würde dann auf ein anrechenbares Einkommen von 893,00 EUR kommen.

    Ich hoffe hier gibts einen Spezialisten der mir da die RICHTIGE Antwort gibt.

    Vielen Dank
    Interfind
    Zuletzt geändert von interfind; 28.01.2012, 12:53.

    #2
    AW: Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

    Hallo,

    was hat denn Elterngeld mit Unterhalt zu tun?

    Und für wen soll die Steuererklärung eigentlich sein, ist diese Person verheiratet, an wen zahlt sie Unterhalt? Irgendwie werde ich nicht richtig schlau aus dem Beitrag.


    >>>Die unterstützte Person ist die Mutter unseres nichtehelichen 18 Monate
    alten Kindes.

    Und wer seid dann IHR? Du und die Mutter? Du und deine NEUE Lebenspartnerin?


    >>>Hab irgendwo gelesen das der Mindestbetrag von mtl. 300 EUR bzw. 150 EUR
    nicht angerechnet wird.

    Wobei nicht angerechnet?
    In die Steuererklärung gehört jedenfalls der gesamte Betrag, und der unterliegt auch voll dem Progressionsvorbehalt, da gibt es keinen Freibetrag o.ä. (genauer: es gibt eine FreiGRENZE, meist spielt das aber keine Rolle)

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

      Steht ja alles da:

      - Und für wen soll die Steuererklärung eigentlich sein?
      Die unterstützte Person ist die Mutter unseres nichtehelichen 18 Monate
      alten Kindes.
      Also ich mache die Steuererklärung und bin der Vater unseres gemeinsamen
      Kindes.

      Sie ist für 3 Jahre in Elternzeit und erhält Elterngeld.

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

        Zitat von interfind Beitrag anzeigen
        ich mache die Steuererklärung
        Deine? Ihre?

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

          Ich will MEINE Steuererklärung machen.

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

            Hallo,

            also sorry, das wird nicht besser.

            Warum sprichst du von der Mutter deines Kindes in der dritten Person, gleichzeitig sagst du aber UNSER Kind (1. Person)? Es ist dein Kind und fertig, unser Kind würde ich erst sagen, wenn man verheiratet ist (das es trotzdem noch eine Mutter gibt, ist selbstredent, aber es verwirrt doch ein bisschen).
            Und ob du verheiratet bist oder Unterhalt zahlst (Kindesunterhalt meine ich nicht), hast du auch noch nicht gesagt.

            Ich gehe jetzt mal von alleinstehend mit einem Kind aus (falls falsch, bitte korrigieren):

            EDIT: Auch wer (nur) mit jemandem zusammen lebt, ist - steuerlich gesehen - alleinstehend, erst die Eheschließung ändert das.

            Das Elterngeld der Mutter hat mit deiner Steuererklärung gar nichts zu tun, das gehört in ihre eigene Erklärung* (das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber - wie gesagt - dem Progressionsvorbehalt).
            Du musst eine Anlage Kind ausfüllen, mehr nicht. Nur in bestimmten Fällen käme noch Unterhalt in Betracht, das wären dann außergewöhnliche Belastungen.

            *Hatte SIE neben dem Elterngeld noch weitere Einkünfte? Wenn nicht, dann ist sie auch nicht erklärungspflichtig. Und da dann auch keine Steuern einbehalten wurden, macht eine Erklärung auch keinen Sinn.
            Das nur mal, weil ich IHRE Erklärung angesprochen habe.

            MfG Stefan
            Zuletzt geändert von reckoner; 28.01.2012, 13:43.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

              Ich der Vater wohne unverheiratet mit der Mutter unseres gemeinsamen
              Kindes in einer Wohnung und bin als Alleinverdiener für den gemeinsamen Unterhalt zuständig.
              Ich will jetzt die Steuererklärung für 2011 machen und
              die Mutter als außergewöhnliche Belastungen in der Anlage Unterhalt angeben.

              Mir stellt sich eigentlich nur die Frage wieviel vom Eltergeld
              das die Mutter bekommt zu den Einnahmen gerechnet wird.

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                #8
                AW: Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

                Hallo,

                super, das war jetzt sehr gut gefragt.
                Du musst verstehen, dass wir hier nie wissen, wieviel die Fragesteller wissen, oder eben nicht wissen. Da gibt es etwa öfter die Idee, Einkünfte des Lebenspartners und des Kindes einfach mit in eine andere Steuererklärung zu packen.
                Und deshalb wollte ich halt vorher erst einmal etwas nachhaken.

                Nun meine Antwort: Imho gibt es keinen Freibetrag, das Elterngeld zählt voll zum Einkommen der Mutter (Einkommen im Sinne der Bedürftigkeit, auf die kommt es ja beim 'freiwilligen' Unterhalt an).

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

                  Wie ist dann folgender Satz zu verstehen?

                  Kein anrechenbarer Bezug ist der Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro oder 150 Euro monatlich (bei Mehrlingsgeburten entsprechend vervielfacht).

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                    #10
                    AW: Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

                    Hallo,

                    ja, das scheint korrekt zu sein, sorry.

                    Eintragen musst du in Zeile 26 aber den MONATSlohn, also hier das regelmäßige Elterngeld; in deiner Rechnung gehst du aber vom Jahreseinkommen aus, das wäre natürlich viel zu hoch (ansonsten aber Zustimmung, die Rechnung stimmt).

                    Aber ich frage mich noch, ob man das Einkommen überhaupt selber kürzen darf, denn eigentlich werden solche Sachen komplett eingetragen und das Finanzamt berücksichtigt dann eventuelle Freibeträge automatisch.
                    In jedem Fall solltest du den Bescheid daraufhin prüfen, und/oder aber bereits vor Abgabe der Erklärung direkt beim Finanzamt nachfragen.
                    Die Elster-Berechnung kann auch ein guter Hinweis sein, steht dort denn nichts zu dem auf den Unterhalt angerechneten Betrag? Imho sollten dort irgendwo 1517 Euro auftauchen.

                    Den anrechnungsfreien Betrag von 624 Euro gibt es meiner Auffassung nach nicht (nochmal) neben dem Mindest-Elterngeld, der Pauschbetrag für Aufwendungen (180 Euro) sollte hingegen berücksichtigt werden (auch automatisch?).

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

                      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                      Eintragen musst du in Zeile 26 aber den MONATSlohn, also hier das regelmäßige Elterngeld;
                      Wieso die Zeile 26? Das ist doch für Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Personen und bezieht sich auf den Nettolohn der unterstützenden Person.

                      Elterngeld zählt mE zu den (übrigen) Bezügen und wäre, wenn überhaupt, als Jahressumme in Zeile 50 (Seite 2) einzutragen.

                      Nimmt man die Elster-Hilfe wörtlich ("Zu den anrechenbaren Bezügen gehören außerdem alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt oder geeignet sind (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld und Sozialgeld). Kein anrechenbarer Bezug ist der Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro oder 150 Euro monatlich") würde ich in diesem Fall dort gar nichts eintragen.
                      mfg. - Kent

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                        #12
                        AW: Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

                        Der Mindestbetrag von 300 € wird als Sozialleistung verstanden. Das würde also heißen, wenn das Elterngeld 301 € beträgt, dann wäre das auch voll anzurechnen (es ist keine Sozialleistung sondern Lohnersatz).

                        Am Ende fischen wir aber vielleicht im Trüben.

                        Auf alle Fälle ist die Eintragung aber sicher in Elster genauso zu machen wie auf den Papierformularen

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                          #13
                          AW: Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

                          Ja Zeile 50 würde ich auch sagen.

                          Es sieht so aus das meine Freundin im Jahr 2011 Gesamt 3497 EUR Elterngeld
                          bekommen hat. Wir haben für die Auszahlung die Verlängerungsoption gewählt.
                          Es wurde also halbiert ausgezahlt auf 2 Jahre.

                          Ich sehe das jetzt so:

                          Elterngeld mtl. 291,42 EUR - 150,00 EUR (Mindestbetrag) = 141,42 EUR

                          Jetzt 141,42 EUR x12 = 1697,00 EUR anrechenbare Bezüge

                          Wer kann mir das so bestättigen bzw. dementieren

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                            #14
                            AW: Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

                            Hallo,

                            >>>Wer kann mir das so bestättigen bzw. dementieren

                            Sorry, ich schreibe zu diesem Thema gar nichts mehr, ich lag ganz schön daneben mit einigen Aussagen, bitte das meiste vergessen.
                            Man sollte sich nicht in Themen hineinziehen lassen, von denen man keine Ahnung hat (ich war nämlich von einem Problem mit der Eintragung des Elterngeldes ausgegangen, daher ja auch die Frage, was Elterngeld mit Unterhalt zu tun hat). Anlage Unterhalt ist absolut nicht mein Thema.

                            Also nochmal meine aufrichtige Entschuldigung.


                            >>>Wieso die Zeile 26?

                            Bei mir hatte das Formular nur eine Seite (besser: ich war wohl zu blöd zum gucken, ist halt ein ziemlich unbekanntes Formular für mich), daher war es überhaupt die einzige Zeile mit solchen Eingabemöglichkeiten, die ich gefunden hatte.

                            MfG Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Anlage Unterhalt (unterstützung bedürftiger Personen)

                              Kein Problem.

                              Leider ist meine Frage noch nicht abschließend beantwortet.

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