Hallo,
habe eine Frage zur Erfassung der Einküfte und Bezüge der unterstützten Person.
Die unterstützte Person ist die Mutter unseres nichtehelichen 18 Monate
alten Kindes.
Wir leben in einer gemeinsamen Wohnung.
Sie hat im Jahr 2011 an Elterngeld (Auszahlung mit Verlängerungsoption)
3497,00 EUR bekommen.
Hab irgendwo gelesen das der Mindestbetrag von mtl. 300 EUR bzw. 150 EUR
nicht angerechnet wird.
Das sind dann 150 EUR x 12 also 1800 EUR
Stimmt das so?
In welches Feld in der Anlage Unterhalt muß ich diesen Betrag schreiben?
Und welchen Betrag 3497,00 EUR oder 1697,00 EUR?
Was ist mit den 624,00 EUR anrechnungsfreien Betrag? Geht der auch noch weg?
Und der Pauschbetrag für Aufwendungen von 180 EUR ebenfalls?
Ich würde dann auf ein anrechenbares Einkommen von 893,00 EUR kommen.
Ich hoffe hier gibts einen Spezialisten der mir da die RICHTIGE Antwort gibt.
Vielen Dank
Interfind
habe eine Frage zur Erfassung der Einküfte und Bezüge der unterstützten Person.
Die unterstützte Person ist die Mutter unseres nichtehelichen 18 Monate
alten Kindes.
Wir leben in einer gemeinsamen Wohnung.
Sie hat im Jahr 2011 an Elterngeld (Auszahlung mit Verlängerungsoption)
3497,00 EUR bekommen.
Hab irgendwo gelesen das der Mindestbetrag von mtl. 300 EUR bzw. 150 EUR
nicht angerechnet wird.
Das sind dann 150 EUR x 12 also 1800 EUR
Stimmt das so?
In welches Feld in der Anlage Unterhalt muß ich diesen Betrag schreiben?
Und welchen Betrag 3497,00 EUR oder 1697,00 EUR?
Was ist mit den 624,00 EUR anrechnungsfreien Betrag? Geht der auch noch weg?
Und der Pauschbetrag für Aufwendungen von 180 EUR ebenfalls?
Ich würde dann auf ein anrechenbares Einkommen von 893,00 EUR kommen.
Ich hoffe hier gibts einen Spezialisten der mir da die RICHTIGE Antwort gibt.
Vielen Dank
Interfind
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