Guten Tag,
ich sitze an meiner Steuererklärung online.
In der Anlage V soll ich laut Finanzamt die Untervermietung eines Raumes der von mir als Hauptmieter gemieteten Wohnung angeben. Die wird mir dann als Einkommen angerechnet. Auf meinen Einwand, dass diese Einnahme bei mir ein durchlaufender Posten ist, da ich mir sonst die Wohnung nicht leisten kann und ich den vermieteten Anteil bei meiner Mietzahlung abführen muss, sagte man mir ich solle die Kosten als Werbungskosten auf der Seite 2 der Anlage V angeben.
Das habe ich versucht, jedoch will das Elster - System von mir nun Angaben zum Grundstück und eine richtige Verteilung des Überschusses. Sonst kann ich die Erklärung nicht übermitteln, da Felermeldung. Herrje... Wer kann mir da weiterhelfen?
Außerdem habe ich bereits 2 Mal mit meinem zuständigen Mann im Finanzamt telefoniert. Der sagte mir, dass ich das so eintragen soll, aber es klappt nicht, da nicht versendbar.
ich sitze an meiner Steuererklärung online.
In der Anlage V soll ich laut Finanzamt die Untervermietung eines Raumes der von mir als Hauptmieter gemieteten Wohnung angeben. Die wird mir dann als Einkommen angerechnet. Auf meinen Einwand, dass diese Einnahme bei mir ein durchlaufender Posten ist, da ich mir sonst die Wohnung nicht leisten kann und ich den vermieteten Anteil bei meiner Mietzahlung abführen muss, sagte man mir ich solle die Kosten als Werbungskosten auf der Seite 2 der Anlage V angeben.
Das habe ich versucht, jedoch will das Elster - System von mir nun Angaben zum Grundstück und eine richtige Verteilung des Überschusses. Sonst kann ich die Erklärung nicht übermitteln, da Felermeldung. Herrje... Wer kann mir da weiterhelfen?
Außerdem habe ich bereits 2 Mal mit meinem zuständigen Mann im Finanzamt telefoniert. Der sagte mir, dass ich das so eintragen soll, aber es klappt nicht, da nicht versendbar.
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