Tach, allerseits,
das o.a. Feld ist ausgegraut u. nicht beschreibbar. Wenn ich es richtig verstanden habe, werden die gesetzl. KV-Beiträge direkt dem FA gemeldet u. brauchen insoweit auch nicht mehr eingesetzt zu werden. Das ist wohl neu, oder ?
Bei der vorläufigen Steuerberechnung per Programm kann ich also unterstellen, daß die Anwendung weiß, was ich bezahlt habe. Das können in meinem Fall nur die Beträge meiner ehemaligen Arbeitgeberin (bin Pensionär) sowie die der Dt. Rentenvers. sein, denn diese werden einbehalten.
Ich habe daneben noch eine private RV, für die ich den anteiligen KV-Beitrag selbst abführen muß (LA-Einzug). Diesen setze ich dann in Zeile 31/32 ein.
Es wäre nett, wenn ein Experte meine Gedankengänge kurz bestätigen bzw. korrigieren würde.
das o.a. Feld ist ausgegraut u. nicht beschreibbar. Wenn ich es richtig verstanden habe, werden die gesetzl. KV-Beiträge direkt dem FA gemeldet u. brauchen insoweit auch nicht mehr eingesetzt zu werden. Das ist wohl neu, oder ?
Bei der vorläufigen Steuerberechnung per Programm kann ich also unterstellen, daß die Anwendung weiß, was ich bezahlt habe. Das können in meinem Fall nur die Beträge meiner ehemaligen Arbeitgeberin (bin Pensionär) sowie die der Dt. Rentenvers. sein, denn diese werden einbehalten.
Ich habe daneben noch eine private RV, für die ich den anteiligen KV-Beitrag selbst abführen muß (LA-Einzug). Diesen setze ich dann in Zeile 31/32 ein.
Es wäre nett, wenn ein Experte meine Gedankengänge kurz bestätigen bzw. korrigieren würde.
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