AW: Vorsorgeaufwendungen > Zeile 12 bzw. 31 (Bestätigung)
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Vorsorgeaufwendungen > Zeile 12 bzw. 31 (Bestätigung)
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AW: Vorsorgeaufwendungen > Zeile 12 bzw. 31 (Bestätigung)
Zitat von runner43 Beitrag anzeigenIch habe daneben noch eine private RV, für die ich den anteiligen KV-Beitrag selbst abführen muß (LA-Einzug). Diesen setze ich dann in Zeile 31/32 ein.
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AW: Vorsorgeaufwendungen > Zeile 12 bzw. 31 (Bestätigung)
in zeile 18 und 21 anlage vorsorgeaufwendungen
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Ein Gast antworteteAW: Vorsorgeaufwendungen > Zeile 12 bzw. 31 (Bestätigung)
Danke, Du hast mir schon geholfen.
Ich hatte einfach übersehen, die Anlage N bez. der KV-Beiträge auszufüllen. Das sind die Beträge, die über die elektron. LStBesch nachgewiesen werden.
Wo bringe ich die entsprechenden Beträge der Dt. RV unter ?
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AW: Vorsorgeaufwendungen > Zeile 12 bzw. 31 (Bestätigung)
Hallo runner43,
also die Daten werden zwar übermittelt, aber das Finanzamt kontrolliert damit nur deine Angaben und du musst keine Nachweise beifügen aber eintragen musst du es schon selbst.
Offensichtlich hast du doch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Die rufst du über die Anlage N auf und tippst alles ab, danach werden die erforderlichen Daten in die Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen, die stehen dann in den ausgegrauten Feldern.
Zeile 12 und 15 für gesetzliche KV und Pflegevers., Zeile 31 und 32 für private KV und PV sind korekt in der Anlage Vorsorgeaufwand.
Das Programm auf deinem PC kann nur in der Steuerberechnung das ausgeben, womit du es vorher gefüttert hast.
Tschüß
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Vorsorgeaufwendungen > Zeile 12 bzw. 31 (Bestätigung)
Tach, allerseits,
das o.a. Feld ist ausgegraut u. nicht beschreibbar. Wenn ich es richtig verstanden habe, werden die gesetzl. KV-Beiträge direkt dem FA gemeldet u. brauchen insoweit auch nicht mehr eingesetzt zu werden. Das ist wohl neu, oder ?
Bei der vorläufigen Steuerberechnung per Programm kann ich also unterstellen, daß die Anwendung weiß, was ich bezahlt habe. Das können in meinem Fall nur die Beträge meiner ehemaligen Arbeitgeberin (bin Pensionär) sowie die der Dt. Rentenvers. sein, denn diese werden einbehalten.
Ich habe daneben noch eine private RV, für die ich den anteiligen KV-Beitrag selbst abführen muß (LA-Einzug). Diesen setze ich dann in Zeile 31/32 ein.
Es wäre nett, wenn ein Experte meine Gedankengänge kurz bestätigen bzw. korrigieren würde.Stichworte: -
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