Hallo,
ich hab jetzt seit einem Jahr ein Kleingewerbe nebenher laufen.
Muss ich nun zusätzlich zur Einkommenssteuererklärung die Anlage G mit einbinden UND die EÜR?
Wobei es die EÜR 2011 noch gar nicht gibt (mit nächstem Update wahrscheinlihc im Feb2011)
Kann ich die EÜR dann auch einfach nachreichen wenn sie erscheint? oder muss ich diese in die Einkommenssteuererklärung mit einbinden und dann erst übermitteln?
gruß Steffko
ich hab jetzt seit einem Jahr ein Kleingewerbe nebenher laufen.
Muss ich nun zusätzlich zur Einkommenssteuererklärung die Anlage G mit einbinden UND die EÜR?
Wobei es die EÜR 2011 noch gar nicht gibt (mit nächstem Update wahrscheinlihc im Feb2011)
Kann ich die EÜR dann auch einfach nachreichen wenn sie erscheint? oder muss ich diese in die Einkommenssteuererklärung mit einbinden und dann erst übermitteln?
gruß Steffko
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