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EÜR oder Anlage G

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    EÜR oder Anlage G

    Hallo,
    ich hab jetzt seit einem Jahr ein Kleingewerbe nebenher laufen.

    Muss ich nun zusätzlich zur Einkommenssteuererklärung die Anlage G mit einbinden UND die EÜR?

    Wobei es die EÜR 2011 noch gar nicht gibt (mit nächstem Update wahrscheinlihc im Feb2011)

    Kann ich die EÜR dann auch einfach nachreichen wenn sie erscheint? oder muss ich diese in die Einkommenssteuererklärung mit einbinden und dann erst übermitteln?

    gruß Steffko

    #2
    AW: EÜR oder Anlage G

    Anlage G: Immer, dort wird das in der EÜR ermittelte Betriebsergebnis (Gewinn/Verlust) eingetragen.

    Diesen Gewinn müssen sie irgendwie ermitteln. Ein Muster ist die Anlage EÜR. Vorgeschrieben ist diese aber erst, bei Einnahmen über 17.500 Euro jährlich.

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      #3
      AW: EÜR oder Anlage G

      Ja das Bruttoeinkommen wird ja komplett gesehn. Also normale Arbeit UND Gewerbe. Richtig?

      D.h. für unter 17500€ Bruttoeinkommen nur Anlage G und wenn ich darüber bin brauch ich beide Anlagen?

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        #4
        AW: EÜR oder Anlage G

        im Prinzip ja. Das Wort Bruttoeinkommen bezieht sich jedoch auf Arbeitnehmer. Ich meinte 17.500 Betriebseinnahmen aus dem Gewerbe.

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          #5
          AW: EÜR oder Anlage G

          Aha, ich dachte immer das bezieht sich auf alle Einkünfte.

          Dann hab ich noch eine Frage zu der Anlage G.

          Wenn ich oben bei Einzelunternehmer mein Gewerbe eintrage, daneben mein Gewinn und dann die Plausibilitätsprüfung ausführe, werden die folgenden Zeilen 6, 7 und 8 in Gelb gesetzt. Da muss ich doch aber gar nichts eintragen. (Weitere Betriebe, gesonderte Feststellung, als Mitunternehmer)
          Ich kann diese Hinweise ausschalten aber worin liegt der Sinn dieser Hinweise? Die Zahl Null eintragen bringt auch nichts.
          Weist du Rat?

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            #6
            AW: EÜR oder Anlage G

            Zitat von Steffko Beitrag anzeigen
            werden die folgenden Zeilen 6, 7 und 8 in Gelb gesetzt
            Die Zeile 4 auch.

            Der Hinweis unter dem Formular bezieht sich auf Eintragungen in diesen Zeilen. Der Hinweis lautet: Bei Eintragungen in diesem Feld sind Nachweise / Belge beim Finanzamt vorzulegen.

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              #7
              AW: EÜR oder Anlage G

              Ach so muss ich das verstehen. Hmm bisschen ungeschickt gemacht find ich. Es hat zumindest mich durcheinander gebracht. Denn in den Feldern steht nichts und das Prog kreidet es mit Gelb an.
              Den Hinweis mit den Nachweisen hab ich schon gelesen gehabt. Nur ich dachte das hätte nen anderen Grund das die leeren Felder Gelb sind.

              Vielen Dank

              gruß

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