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Gewerbe und ALG 2

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    Gewerbe und ALG 2

    Guten Abend liebe Community,

    vor ein paar Wochen habe ich eine schriftliche Aufforderung vom Finanzamt erhalten, meine Steuererklärung abzugeben.
    Wie in der Betreffzeile schon erwähnt, habe ich im gesamten Zeitraum aufstockendes ALG 2 erhalten.
    Leider weiß ich nicht welche Unterlagen bzw. Formulare ich ausfüllen soll. Man sagte mir das eine EÜR wohl aussreichen solle, bin mir jedoch nicht sicher.

    Ich bitte um Hilfe und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.

    Danke im vorraus.

    Senshi

    #2
    AW: Gewerbe und ALG 2

    Hallo Senshi,

    in der Aufforderung des Finanzamts sollte doch stehen, was angefordert wird.
    Frage besser Dein Finanzamt, allein eine EÜR reicht garantiert nicht.

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Gewerbe und ALG 2

      Hallo stiller,

      in der Aufforderung steht drin dass ich eine Einkommensteuer und Umsatzsteuer abgeben muss! Wie ich gerade herraus gefunden habe, sind alle Formulare im ELSTER vorhanden
      Trotzdem vielen dank.!

      mfg
      Senshi
      Zuletzt geändert von Senshi; 05.02.2012, 22:31.

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        #4
        AW: Gewerbe und ALG 2

        Guten Abend Senshi,

        auch ich hatte die letzten beiden Jahre die Ehre, als Unternehmer AlG 2 zu bekommen. Deshalb kannst Du mich gerne alles fragen, was Dir auf dem Herzen liegt.

        Du musst übrigens das AlG 2 nirgendwo in Deinem Steuerbescheid erwähnen. Es ist keine "Entgeldersatzleistung". Dies trifft nur auf AlG 1 oder Krankengeld zu.

        Solltest in einem Steuerjahr einmal Verluste verbuchen, kannst Du diese auf Antrag in das nächste Jahr vortragen lassen.

        Und nun viel Spass beim Elstern.

        Roger

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          #5
          AW: Gewerbe und ALG 2

          @ nirbhay
          Jemand der mich evtl. retten kann

          Ich habe wirklich keine Ahnung... wie schon erwähnt soll ich eine Einkommensteuer und Umsatzsteuer abgeben.

          Konkret. Was muss ich ausfüllen? Was muss ich angeben?

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            #6
            AW: Gewerbe und ALG 2

            Hi Senshi,

            eigentlich brauche ich nicht viel zur steuer zu schreiben. wenn du die software elster-formular installierst, dann erklärt die dir eigentlich alles von selbst.

            Die Einkommensteuer startet mit dem Mantelbogen, wo Du Angaben zu Deiner Person machst. Dann kommt noch die Anlage S für Dein Einkommen als Selbständiger dazu. Dort brauchst Du nur Deinen Gewinn einzutragen. Falls Du Vorsorgeaufwendungen geltend machen kannst (Beiträge zur Krankenversicherung oder einer geförderten Rentenversicherung) dann ist die Anlage "Vorsorgeaufwendung" die richtige.

            Bei Elster besorgst Du Dir am besten das Software-Zertifikat, dann reicht die Datenübertragung über das Internet aus und Du brauchst kein Papier zum Amt schicken. Eine EÜR (Einkommen-Überschuss-Rechnung) brauchst Du erst ab einer bestimmten Gewinnhöhe. Genaueres verrät das Elster-Programm. Das Formular für die EÜR 2011 kommt aber erst mit dem nächsten Update Mitte des Monats.

            Für welches Jahr musst Du denn die Steuererklärung abgeben?

            Bist Du Kleinunternehmer? Wann hast Du Deine Selbständigkeit beim Finanzamt angemeldet? Eventuell kannst Du Dir mit der Kleinunternehmerregelung die Umsatzsteuererklärung auch sparen.

            Nächtliche Grüße

            Roger

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              #7
              AW: Gewerbe und ALG 2

              Danke für deine Antworte, ich habe dir eine Ausführliche Antwort per PM geschickt.
              Im Grunde genommen, wäre es am besten fast jede Zeile druchzugehen. Vorrausgesetzt ich verstehe sie nicht selbst....

              mfg
              Senshi

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                #8
                AW: Gewerbe und ALG 2

                auch kleinunternehmer muessen eine umsatzsteuererklärung abgeben!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Gewerbe und ALG 2

                  @ Falzo
                  Ok kein Problem, aber was ist mit EÜR? Angeblich nur ab 17,500 EU (Brutto) im Jahr?!

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Gewerbe und ALG 2

                    Das mit den 17.500 € steht auf der Anlage S für 2011 geschrieben. Du machst aber für 2010 die Erklärung. Wenn Dein Finanzamt bereits die EÜR für 2010 gefordert hat, dann solltest Du diese auch ausfüllen. Für 2010 steht diese auch als Elsterformular bereit.

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                      #11
                      AW: Gewerbe und ALG 2

                      Auch auf der von 2010 steht: Bei Bruttoeinnahmen ab 17.500 EU ist für jede Tätigkeit, soweit keine Billanz erstellt wird, zusätzlich zur Einkommensteuererklärung eine EÜR abzugeben.!

                      Ich denke ich mach sie einfach mal mit, dann ist das Thema erledigt. Kann ja nichts passieren wenn ich da mehr Formulare einsende, oder ?!

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                        #12
                        AW: Gewerbe und ALG 2

                        Hallo Senshi,

                        die Verpflichtung mit den ab 17.500 Euro gilt auch für 2010, d.h. wenn du drunter liegst, kannst du auch eine eigene Aufstellung auf papier Einnahmen/Ausgaben einreichen.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Gewerbe und ALG 2

                          Womit also die Frage ob ich eine EÜR abgeben soll, beantwortet ist. Ok selbst zu erstellen ist nicht schwer.

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                            #14
                            AW: Gewerbe und ALG 2

                            ich kann auch unterhalb von 17500 euro nur dazu raten, die vorlage EÜR zu verwenden, so gewöhnt man sich gleich dran, anstatt erst selbst was zu verwursteln...

                            selbst wenn man nur wenige posten hat, ist das an Hand des formulars schnell erfasst und man muss nicht erst großartig selber ne tabelle oder vergleichbar basteln.

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                              #15
                              AW: Gewerbe und ALG 2

                              Im Fall von Senshi denke ich macht das "daran gewöhnen" keinen strategischen Sinn, da er sein Gewerbe schon abgemeldet hat und sich nun im Hartz 4 System eingerichtet hat.

                              Die EÜR ist tatsächlich eine Herausforderung, wenn man erst noch alle Einnahmen und Ausgaben einem EÜR konformen Kontenrahmen zuordnen muss. Bei Senshi gehe ich mal davon aus, dass er/sie das bisher noch nicht getan hat.

                              Da ist es dann wirklich besser, einfach das zu liefern, was man schon hat.

                              Ich persönlich nutze die Freeware easycash&Tax, die mir eine EÜR automatisch generiert, wenn ich das Jahr über alles sauber verbucht habe.

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