...oder mache ich irgendwas falsch?
Je mehr Versicherungen ich in der AV aufliste, desto geringer fällt (nach der vorläufigen Elster-Berechnung) die spätere Rückzahlung aus - das kann doch nicht sein, oder?
Soll die Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch in die AV oder unter in der Anlage N unter "Werbungskosten"?
Je mehr Versicherungen ich in der AV aufliste, desto geringer fällt (nach der vorläufigen Elster-Berechnung) die spätere Rückzahlung aus - das kann doch nicht sein, oder?
Soll die Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch in die AV oder unter in der Anlage N unter "Werbungskosten"?
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