AW: Einträge in der AV (Lebensversicherung u.a.) verringern Steuerrückzahlung???
Doch, die Anlage Vorsorgeaufwand ist ganz wichtig! Hier kommen die Beiträge zur Kranken/Pflege- und gesetzlichen Renten/Arbeitslosenversicherung rein. Als Arbeitnehmer werden diese Beiträge aber automatisch aus der Lohnsteuerbescheinigung (Anlage N) übernommen. Weiterhin kann man dort noch Kranken-Zusatzversicherungen u.ä. eintragen.
Kfz/Privat-Haftpflicht in Zeile 48, private Rentenversicherungen evtl. in Zeile 49/50 (aber unbedingt prüfen, ob die Bedingungen erfüllt werden).
Im Übrigen kann man auch gut die Elster-Hilfe benutzen und im Index Suchbegriffe (zB "Haftpflichtversicherung", "Lebensversicherung") eingeben.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Einträge in der AV (Lebensversicherung u.a.) verringern Steuerrückzahlung???
Einklappen
X
-
AW: Einträge in der AV (Lebensversicherung u.a.) verringern Steuerrückzahlung???
Danke! Also muss ich die Anlage Vorsorgeaufwand gar nicht ausfüllen? Wo trage ich dann meine ganzen Versicherungen ein wie z.B. Kfz-, Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- usw. Versicherungen?
Einen Kommentar schreiben:
-
AW: Einträge in der AV (Lebensversicherung u.a.) verringern Steuerrückzahlung???
Anrechenbare und damit steuerwirksame Versicherungen zur Altersvorsorge können eigentlich nicht die Steuererstattung (gekennzeichnet durch ein Minus vor dem Betrag) senken.
Beiträge zu einer eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 47. Die Anlage AV ist nur für Beiträge zur Riester-Rente.
Einen Kommentar schreiben:
-
Silberstein hat ein Thema erstellt Einträge in der AV (Lebensversicherung u.a.) verringern Steuerrückzahlung???.Einträge in der AV (Lebensversicherung u.a.) verringern Steuerrückzahlung???
...oder mache ich irgendwas falsch?
Je mehr Versicherungen ich in der AV aufliste, desto geringer fällt (nach der vorläufigen Elster-Berechnung) die spätere Rückzahlung aus - das kann doch nicht sein, oder?
Soll die Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch in die AV oder unter in der Anlage N unter "Werbungskosten"?Stichworte: -
Einen Kommentar schreiben: