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Minijob mit Lohnsteuerkarte

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    Minijob mit Lohnsteuerkarte

    Hallo zusammen,
    ich habe eine kurze Frage zum ElsterFormular.
    Ich habe in 2011 ein Beschäftigungsverhältnis gehabt, bei dem ich ganz normal Lohnsteuer bezahlt habe und darüber auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe (das ganze mit Lohnsteuerklasse 1). Zusätzlich hatte ich einen HiWi-Job bei dem ich ca. 280 € im Monat verdient habe. Auch für diesen Job habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten (auch mit Lohnsteuerklasse 1), allerdings wurde mir hier keine Lohnsteuer abgezogen.
    Wenn ich nun in Anlage N nur den Job angebe, für den ich auch Lohnsteuer bezahlt habe, so rechnet mir das Programm eine Erstattung von knapp 700 € aus. Gebe ich zusätzlich die Lohnsteuerbescheinigung des "Minijobs" mit ein, so wird eine Nachzahlung von ca. 250 € fällig.
    Ist das richtig, dass sich daraus eine solche Differenz ergeben kann??? Vorallem weil ich eigentlich dachte, der HiWi Job sei steuerfrei und genau deshalb fließt er auch nicht in die Berechnung mit ein.
    Oder kann ich den HiWi Job einfach in Anlage N, Zeile 26 bei steuerfreie Einnahmen eintragen?
    Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes restliches Wochenende!
    Schöne Grüße

    #2
    AW: Minijob mit Lohnsteuerkarte

    für einen pauschal versteuerten mini-job gibt es keine steuerbescheinigung.
    wenn es ein nebenjob war, ist steuerklasse 1 auch falsch.

    bei 280 im monat wurden 3360 euro verdient ohne lohnsteuerabzug. bei einem steuersatz von ~30 % kann es somit sein, das ~1000 euro lohnsteuern zu wenig bezahlt wurden, aus einer erstattung von 700 euro wird dann tatsaechlich eine nachzahlung von 300 euro...

    die zweite lohnsteuerbescheinigung kann nicht weggelassen werden, zumal das finanzamt die daten eh bekommt!

    der arbeitgeber fuer den minijob hat sie hier quasi besch* oder es hätte zumindest mehr klärungsbedarf bestanden.

    pauschalversteuerte minijobs werden wie der name schon sagt seitens des arbeitgeber pauschal versteuert, geschieht das nicht, muss der AN diese einnahmen ganz normal seinem steuersatz unterwerfen, normalerweise wird hier fuer den lohnsteuerabzug die steuerklasse 6 zu grunde gelegt, damit eben nicht am jahresende nachgezahlt werden muss.
    hätten sie das vorher so gemacht, wär netto beim zweiten job natuerlich nicht viel uebrig geblieben, ob sie das dann noch gewollt haetten?

    ggf. ist hier das gespräch mit dem AG zu suchen, um das fuer die zukunft umzustellen, auf pauschalversteuerung... für 2011 ist das kind wohl eher in den brunnen gefallen.

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      #3
      AW: Minijob mit Lohnsteuerkarte

      "der arbeitgeber fuer den minijob hat sie hier quasi besch* oder es hätte zumindest mehr klärungsbedarf bestanden."

      Natürlich hätte man auf die Möglichkeit Minijob verweisen können. Aber ich wäre hier etwas vorsichtiger; es kann auch ein Missverständnis vorliegen, eventuell war das 1. Arbeitsverhälnis nicht bekannt.
      Gruß
      Bolletax

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        #4
        AW: Minijob mit Lohnsteuerkarte

        'besch*' sollte natuerlich heissen 'bescheiden beraten oder befragt'.
        selbstverständlich kann das problem auf beiden seiten liegen ;-)

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          #5
          Arbeiter und im nebenerwerb ein getränkeschop ?

          ARBEITER UND IM NEBENERWERB EIN GETRÄNKESCHOP ?

          Meine Frage, was und wieviel darf man dazu verdienen ?


          Wer weiß was ?

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            #6
            AW: Minijob mit Lohnsteuerkarte

            Da gibt es keine Grenze nach oben!

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              #7
              AW: Minijob mit Lohnsteuerkarte

              Nebenerwerb? Eigener Getränkeshop oder AN in einem Getränkeshop?.
              Wie schon gesagt Dazu verdienen kann man soviel man will.
              Da gab und gibt es keine Grenzen. Offen bis zum Multimillionär

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Minijob mit Lohnsteuerkarte

                Danke für ihre Antwort.


                lg ABKPD

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                  #9
                  AW: Minijob mit Lohnsteuerkarte

                  Wenn das Einkommen, nur an die 190 Euro im Monat kommt. Muß mann da trotzdem eine 2 Lohnsteuer Karte haben. Und auch dies dem 1 Arbeitgeber melden, bzw mitteilen.


                  lg ABKPD

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                    #10
                    AW: Minijob mit Lohnsteuerkarte

                    Hallo ABKPD,

                    bis 400 Euro (ab 2013 450 Euro) kann pauschal versteuert werden, dann ist gar keine Lohnsteuerkarte nötig.

                    Und du hast immer noch nicht gesagt, was du mit EIGENER Getränkeshop meinst. Sowohl Lohnsteuerkarten als auch Minijhobs gibt es nicht bei Selbstständigen (auch nicht im Nebengewerbe).

                    MfG Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Minijob mit Lohnsteuerkarte

                      Ein Getränkeshop also Verkauf von Bier und alkoholfreien Getränken, Wein und Zigaretten auf dem Dorf.
                      So ein kleiner Tante Emma Laden. Aber nur mit den oben genannten Artikel.


                      lg

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                        #12
                        AW: Minijob mit Lohnsteuerkarte

                        Hallo ABKPD,

                        ja klar, was ein Getränkeshop ist, kann ich mir schon vorstellen ;-)

                        Die Frage war, was das EIGENER bedeuten soll, also bist du selbstständig oder angestellt? Das unterscheidet sich dann nämlich elementar.

                        Bei einem eigenen Gewerbe gibt es keine Lohnsteuer und auch keine Lohnsteuerkarte, vielmehr bist du dann verpflichtet, eine Steuererklärung mit Anlage G und u.U. eine EUR abzugeben.
                        Und was ist mit Umsatzsteuer, kommst du auf mehr als 17.500 Euro Umsatz im Jahr?

                        MfG Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Minijob mit Lohnsteuerkarte

                          Hallo Stefan, erst mal dankeschön für deine Info.

                          Eine Steuererklärungist schon klar aber was ist eine EUR ??

                          Und was ist mit Umsatzsteuer, kommst du auf mehr als 17.500 Euro Umsatz im Jahr?

                          Nein ich komme nicht über 17.500 Euro. Bestimmt nicht, und was passiert wenn ich darüber komme ?

                          lg ABKPD

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                            #14
                            AW: Minijob mit Lohnsteuerkarte

                            Hallo ABKPD,

                            >>>Eine Steuererklärungist schon klar aber was ist eine EUR ??

                            Eine Einnahmenüberschußrechnung (liefert Elster auch mit, ich glaube aber nur in der Gesamtversion).
                            Unter 17500 Euro Umsatz bist du aber in der Regel Kleinunternehmer und musst nicht zwingend das offizielle Formular benutzen (obwohl es sinnvoll ist und eigentlich keine Nachteile hat), sondern es reicht eine formlose Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben.


                            >>>Nein ich komme nicht über 17.500 Euro. Bestimmt nicht, ...

                            Wirklich nicht? Imho kommt man mit einem Shop recht schnell darüber. Aber gut, du wirst es wissen.


                            >>>und was passiert wenn ich darüber komme ?

                            Dann bist du umsatzsteuerpflichtig (oft wird das auch Mehrwertsteuer genannt, ist praktrisch das Gleiche). Damit einhergehend sind dann monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen und für das Gesamtjahr eine Umsatzsteuererklärung.

                            Google mal nach Umsatzsteuer und Vorsteuer, da findet sich schnell was, etwa bei Wikipedia.

                            Ich vermute anhand deiner Eingangsfrage, dass der Getränkeshop noch nicht existiert und die ihn erst eröffnen möchtest. Wenn ja, dann lass dich vorher beraten, beispielsweise bieten die Handelskammern dazu Lehrgänge an (für ein Nebengewerbe reicht vielleicht ein Eintages-Crashkurs).
                            Oder such' dir wenigstens jemanden, der schon längere Zeit selbstständig ist und lass dir von dem über die Schulter schauen.

                            [das alles gilt nur, wenn es DEIN Gewerbe ist, du also nicht bei irgendjemandem angestellt bist - und alles nur grob in Stichpunkten, ich kann - und will - hier keinen Steuerberater oder zumindest einen professionellen Buchhalter ersetzen, dafür ist dieses Forum der falsche Ort]

                            MfG Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              AW: Minijob mit Lohnsteuerkarte

                              Hallo Stefan, super klasse . Ja ich lass mich beraten, gehe auch zur Handwerkskammer. Den sicher ist sicher, und wie sagt man soschön man lernt nie aus.


                              Jetzt hätte ich da noch eine Frage und zwar hast du mir geschrieben

                              (liefert Elster auch mit, ich glaube aber nur in der Gesamtversion) kann ich mir das downloaden. die Gesamtversion oder ist es besser mir eine CD zu holen beim Finanzamt.

                              Vielen vielen herzlichen Dank

                              ABKPD

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