Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage zum ElsterFormular.
Ich habe in 2011 ein Beschäftigungsverhältnis gehabt, bei dem ich ganz normal Lohnsteuer bezahlt habe und darüber auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe (das ganze mit Lohnsteuerklasse 1). Zusätzlich hatte ich einen HiWi-Job bei dem ich ca. 280 € im Monat verdient habe. Auch für diesen Job habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten (auch mit Lohnsteuerklasse 1), allerdings wurde mir hier keine Lohnsteuer abgezogen.
Wenn ich nun in Anlage N nur den Job angebe, für den ich auch Lohnsteuer bezahlt habe, so rechnet mir das Programm eine Erstattung von knapp 700 € aus. Gebe ich zusätzlich die Lohnsteuerbescheinigung des "Minijobs" mit ein, so wird eine Nachzahlung von ca. 250 € fällig.
Ist das richtig, dass sich daraus eine solche Differenz ergeben kann??? Vorallem weil ich eigentlich dachte, der HiWi Job sei steuerfrei und genau deshalb fließt er auch nicht in die Berechnung mit ein.
Oder kann ich den HiWi Job einfach in Anlage N, Zeile 26 bei steuerfreie Einnahmen eintragen?
Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes restliches Wochenende!
Schöne Grüße
ich habe eine kurze Frage zum ElsterFormular.
Ich habe in 2011 ein Beschäftigungsverhältnis gehabt, bei dem ich ganz normal Lohnsteuer bezahlt habe und darüber auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe (das ganze mit Lohnsteuerklasse 1). Zusätzlich hatte ich einen HiWi-Job bei dem ich ca. 280 € im Monat verdient habe. Auch für diesen Job habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten (auch mit Lohnsteuerklasse 1), allerdings wurde mir hier keine Lohnsteuer abgezogen.
Wenn ich nun in Anlage N nur den Job angebe, für den ich auch Lohnsteuer bezahlt habe, so rechnet mir das Programm eine Erstattung von knapp 700 € aus. Gebe ich zusätzlich die Lohnsteuerbescheinigung des "Minijobs" mit ein, so wird eine Nachzahlung von ca. 250 € fällig.
Ist das richtig, dass sich daraus eine solche Differenz ergeben kann??? Vorallem weil ich eigentlich dachte, der HiWi Job sei steuerfrei und genau deshalb fließt er auch nicht in die Berechnung mit ein.
Oder kann ich den HiWi Job einfach in Anlage N, Zeile 26 bei steuerfreie Einnahmen eintragen?
Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes restliches Wochenende!
Schöne Grüße
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