Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen: Wenn ich die Kindergartenbeiträge für meine Tochter in der Anlage Kind mit Begründung über 3, unter 6 Jahre eintrage, erhalte ich bei der Berechnung folgende Meldung: "Es konnten keine Kinderbetreuungskosten für ein Kind maschinell berücksichtigt
werden, da rechtlich mehrere Abzugsmöglichkeiten zugelassen sind - als Sonderausgaben oder als
Werbungskosten bei den Einkunftsarten."
Wo genau kann ich die Betreuungskosten als Werbungskosten, wo als Sonderausgaben eintragen? Und wozu gibt es dann überhaupt den Punkt "Betreuungskosten" in der Anlage Kind, wenn das hier Eingetragene überhaupt keine Relevanz hat?
Vielen Dank für Antworten
gf
werden, da rechtlich mehrere Abzugsmöglichkeiten zugelassen sind - als Sonderausgaben oder als
Werbungskosten bei den Einkunftsarten."
Wo genau kann ich die Betreuungskosten als Werbungskosten, wo als Sonderausgaben eintragen? Und wozu gibt es dann überhaupt den Punkt "Betreuungskosten" in der Anlage Kind, wenn das hier Eingetragene überhaupt keine Relevanz hat?
Vielen Dank für Antworten
gf
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