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Kindergartenbeiträge 2010 wo eintragen?

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    Kindergartenbeiträge 2010 wo eintragen?

    Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen: Wenn ich die Kindergartenbeiträge für meine Tochter in der Anlage Kind mit Begründung über 3, unter 6 Jahre eintrage, erhalte ich bei der Berechnung folgende Meldung: "Es konnten keine Kinderbetreuungskosten für ein Kind maschinell berücksichtigt
    werden, da rechtlich mehrere Abzugsmöglichkeiten zugelassen sind - als Sonderausgaben oder als
    Werbungskosten bei den Einkunftsarten."
    Wo genau kann ich die Betreuungskosten als Werbungskosten, wo als Sonderausgaben eintragen? Und wozu gibt es dann überhaupt den Punkt "Betreuungskosten" in der Anlage Kind, wenn das hier Eingetragene überhaupt keine Relevanz hat?
    Vielen Dank für Antworten
    gf

    #2
    AW: Kindergartenbeiträge 2010 wo eintragen?

    natuerlich hat es relevanz, man muss es nur richtig ausfuellen ;-)

    sind sie verheiratet?
    wenn ja, machen sie eine zusammenveranlagung?
    wenn ja, sind beide elternteile erwerbstätig?
    wenn ja, sind die KBK als werbungskosten abzusetzen und nicht als sonderausgaben.
    wenn nein, was genau haben sie ausgefuellt und angekreuzt auf der dritten seite der anlage kind? ;-)

    PS: die unterscheidung ob sonderausgaben oder werbungskosten fällt das programm automatisch anhand ihrer angaben, haben sie jedoch bspw. widersprüchlich oben die beiträge bei 3-6jähriges kind eingetragen und unten in zeile 81 nochmal als werbungskosten nichtselbständiger arbeitnehmer, kann das programm nicht wissen, was nun richtig ist...

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergartenbeiträge 2010 wo eintragen?

      Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Jetzt habe ich das Prinzip verstanden.
      Mit dem Punkt "beide erwerbstätig" hat es als Werbungkosten geklappt.

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