Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir werden getrennt zur ESt veranlagt. Ich bezahle für meinen Mann, mich und unsere zwei gemeinsamen Kinder die privaten KV-Beiträge. Da es steuerlich günstiger ist, möchte ich die Beiträge für die Kinder zu 100% als Sonderausgaben (Anlage Kind, Seite 2, Zeile 61, Betrag x) berücksichtigt haben. Die Angaben in der Zeile 37 der Anlage mit 100% und auf dem Mantelbogen Seite 4, Zeile 96 mit 100% habe ich vorgenommen. Jetzt bekomme ich den Hinweis:
Anlage Kind: Bei einer getrennten Veranlagung liegen Eingaben zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes vor, die darauf hindeuten, dass das Kind Versicherungsnehmer ist. Für eine anteilige Berücksichtigung der Beiträge ist die Eingabe des entsprechenden Anteils erforderlich.
Was möchte denn das Programm noch haben?
Danke an die Fachleute
ich habe folgendes Problem:
Wir werden getrennt zur ESt veranlagt. Ich bezahle für meinen Mann, mich und unsere zwei gemeinsamen Kinder die privaten KV-Beiträge. Da es steuerlich günstiger ist, möchte ich die Beiträge für die Kinder zu 100% als Sonderausgaben (Anlage Kind, Seite 2, Zeile 61, Betrag x) berücksichtigt haben. Die Angaben in der Zeile 37 der Anlage mit 100% und auf dem Mantelbogen Seite 4, Zeile 96 mit 100% habe ich vorgenommen. Jetzt bekomme ich den Hinweis:
Anlage Kind: Bei einer getrennten Veranlagung liegen Eingaben zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes vor, die darauf hindeuten, dass das Kind Versicherungsnehmer ist. Für eine anteilige Berücksichtigung der Beiträge ist die Eingabe des entsprechenden Anteils erforderlich.
Was möchte denn das Programm noch haben?
Danke an die Fachleute
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