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Ausgaben als Student, wie einzutragen?

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    Ausgaben als Student, wie einzutragen?

    Hallo,

    ich bin Student an einer staatlichen Universität und arbeite auch als Werkstudent. Da ich keine Erfahrung mit Steuererklärungen bis jetzt hatte, wäre ich besonders dankbar, wenn Ihr mir ein Paar Fragen zu der Eintragung von Ausgaben im ElsterFormular beantworten:

    1) Habe ich es richtig verstanden, dass es keine Pauschale als Werbungskosten für Ausbuldungsaufwendungen mehr gibt, sondern es müssen diese einzeln aufgelistet werden (auch wenn unter dieser Pauschale)?

    2) Ist nur Zeile 47 relevant für die Ausbildungskosten eines Studenten?

    3) Wie sind diese einzutragen? Genügt eine Aufzählung wie z.B. "Studiengebühren für Winter- und Sommersemester - 1100€, Fachbücher - 200€..." und dann die Summe davon in dem Feld rechts?

    4) Wie sind durch ElsterFormular Belege anzuhängen? Oder muss man diese separat (E-Mail/Post?) verschicken? Genügen überhaupt Kontoauszüge als Rechnungen (z.B. für Mietkosten bei doppelter Hausführung (wegen Studium)) oder muss eine Quittung vorhanden sein?

    Es tut mir leid, wenn diese Fragen schon beantwortet worden sind. Ich konnte zu den Themen entweder keine oder inaktuelle Information.

    Vielen Dank für Eure Beiträge im Voraus!

    Grüße
    Yulian

    #2
    AW: Ausgaben als Student, wie einzutragen?

    zunächst mal ist zu entscheiden, ob sie in bezug auf ihr studium werbungskosten geltend machen oder sonderausgaben. das haengt zB davon ab, ob dies ihr erststudium bzw. erstausbildung ist.

    1) bei werbungskosten kann man sich eine einzelaufstellung sparen, wenn man nicht ueber den pauschbetrag kommt. nur wenn man mehr als den pauschbetrag geltend machen will, muss man natuerlich alles ab dem ersten euro aufzaehlen.
    Werbungskosten gehören in die Anlage N

    2) Zeile 47 betrifft den fall der geltendmachung als sonderausgaben, es gibt nur entweder oder!

    3) ja, oder ein vermerk siehe anlage und dann ein extra zettel, wenns zuviele positionen sind.

    4) anhängen geht nicht, belege muessen bei bedarf direkt zum finanzamt, post oder persönlich... doppelte haushaltsführung geht nur, wenn sie tatsaechlich zwei haushalte führen, am wochenende bei mutti wohnen gilt nicht ;-)

    häufig lohnt auch der aufwand gar nicht, es sei denn sie verdienen bereits unsummen und haben entsprechend viel lohnsteuer vorab bezahlt :-)

    PS: anlage vorsorgeaufwand nicht vergessen, studentische KV ab zeile 18ff

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