Hallo,
ich bin Student an einer staatlichen Universität und arbeite auch als Werkstudent. Da ich keine Erfahrung mit Steuererklärungen bis jetzt hatte, wäre ich besonders dankbar, wenn Ihr mir ein Paar Fragen zu der Eintragung von Ausgaben im ElsterFormular beantworten:
1) Habe ich es richtig verstanden, dass es keine Pauschale als Werbungskosten für Ausbuldungsaufwendungen mehr gibt, sondern es müssen diese einzeln aufgelistet werden (auch wenn unter dieser Pauschale)?
2) Ist nur Zeile 47 relevant für die Ausbildungskosten eines Studenten?
3) Wie sind diese einzutragen? Genügt eine Aufzählung wie z.B. "Studiengebühren für Winter- und Sommersemester - 1100€, Fachbücher - 200€..." und dann die Summe davon in dem Feld rechts?
4) Wie sind durch ElsterFormular Belege anzuhängen? Oder muss man diese separat (E-Mail/Post?) verschicken? Genügen überhaupt Kontoauszüge als Rechnungen (z.B. für Mietkosten bei doppelter Hausführung (wegen Studium)) oder muss eine Quittung vorhanden sein?
Es tut mir leid, wenn diese Fragen schon beantwortet worden sind. Ich konnte zu den Themen entweder keine oder inaktuelle Information.
Vielen Dank für Eure Beiträge im Voraus!
Grüße
Yulian
ich bin Student an einer staatlichen Universität und arbeite auch als Werkstudent. Da ich keine Erfahrung mit Steuererklärungen bis jetzt hatte, wäre ich besonders dankbar, wenn Ihr mir ein Paar Fragen zu der Eintragung von Ausgaben im ElsterFormular beantworten:
1) Habe ich es richtig verstanden, dass es keine Pauschale als Werbungskosten für Ausbuldungsaufwendungen mehr gibt, sondern es müssen diese einzeln aufgelistet werden (auch wenn unter dieser Pauschale)?
2) Ist nur Zeile 47 relevant für die Ausbildungskosten eines Studenten?
3) Wie sind diese einzutragen? Genügt eine Aufzählung wie z.B. "Studiengebühren für Winter- und Sommersemester - 1100€, Fachbücher - 200€..." und dann die Summe davon in dem Feld rechts?
4) Wie sind durch ElsterFormular Belege anzuhängen? Oder muss man diese separat (E-Mail/Post?) verschicken? Genügen überhaupt Kontoauszüge als Rechnungen (z.B. für Mietkosten bei doppelter Hausführung (wegen Studium)) oder muss eine Quittung vorhanden sein?
Es tut mir leid, wenn diese Fragen schon beantwortet worden sind. Ich konnte zu den Themen entweder keine oder inaktuelle Information.
Vielen Dank für Eure Beiträge im Voraus!
Grüße
Yulian
Kommentar