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Fiktiver Unterhalt für Ehefrau

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    Fiktiver Unterhalt für Ehefrau

    Hallo zusammen,

    mir kommt noch die Frage auf, ob ich Unterhalt an meine Ehefrau als Aussergewöhnliche Belastung geltend machen kann, da Sie nur 4000€ im Jahr verdient.
    habe da was im netz gefunden.
    Link

    http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Rechtsprechung2/BMF_Unterhalt.pdf

    vielleicht kann mir jemand darüber Auskunft geben ob ich auch meine Ehefrau annehmen kann als Belastung(:

    #2
    AW: Fiktiver Unterhalt für Ehefrau

    Zitat von luigibaby Beitrag anzeigen
    mir kommt noch die Frage auf, ob ich Unterhalt an meine Ehefrau als Aussergewöhnliche Belastung geltend machen kann
    Der Begriff sagt's ja schon: die Belastung muss a u s s e r g e w ö h n l i c h sein. Du kannst aber auf der ersten Seite die Zeilen 14-19 ausfüllen.

    Kommentar


      #3
      AW: Fiktiver Unterhalt für Ehefrau

      Danke Elefant,

      aber ich sehe das anders (kopie aus PDF) unter "3.3.
      Ermittlung der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen bei einer Haushaltsgemeinschaft
      12
      Bei einer bestehenden Haushaltsgemeinschaft mit der unterhaltenen Person (sozial-rechtliche Bedarfsgemeinschaft)"

      und eine Bedarfsgemeinschaft ist auch eine Ehe nach Sozialrecht

      also kann ich deiner Argumrentation unter Zeile 14 - 18 was ein zu tragen icht gans folgen (ist grundsätzlich Verstanden) da meine Ehefrau aber so ein geringes Einkommen hat, mit dem SIe Ihren Unterhalt nicht bestreiten könnte, könnte Sie ALG II beantragen, was Ihr aber in der Bedarfsgemeinschaft mit mir nicht mehr zusteht.

      Grüße Lars

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        #4
        AW: Fiktiver Unterhalt für Ehefrau

        Gut! Dann trag sie bei den Außergewöhnlichen Belastungen ein!

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          #5
          AW: Fiktiver Unterhalt für Ehefrau

          Keine aussergewöhnlichen Belastungen! Ihr Einkommen wird dafür bei der Zusammenveranlagung mit der günstigen Splittingtabelle besteuert.

          Kommentar


            #6
            AW: Fiktiver Unterhalt für Ehefrau

            Hallo Lars,

            sorry, aber was du da denkst ist ziemlicher Quatsch.

            In dem gefundenen BMF-Schreiben geht es doch auch gerade nicht um Ehepaare, sondern um Lebensgemeinschaften.

            Als Ehepaar (mit GEMEINSAMER Veranlagung) habt ihr doch schon die beste aller Möglichkeiten.
            Zudem, selbst wenn du den Unterhalt absetzen könntest, dann müsste ihn deine Frau auch wieder versteuern; in einer gemeinsamen Veranlagung hebt sich das dann auf.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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