Hallo zusammen,
mir kommt noch die Frage auf, ob ich Unterhalt an meine Ehefrau als Aussergewöhnliche Belastung geltend machen kann, da Sie nur 4000€ im Jahr verdient.
habe da was im netz gefunden.
Link
http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Rechtsprechung2/BMF_Unterhalt.pdf
vielleicht kann mir jemand darüber Auskunft geben ob ich auch meine Ehefrau annehmen kann als Belastung(:
mir kommt noch die Frage auf, ob ich Unterhalt an meine Ehefrau als Aussergewöhnliche Belastung geltend machen kann, da Sie nur 4000€ im Jahr verdient.
habe da was im netz gefunden.
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http://lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/Rechtsprechung2/BMF_Unterhalt.pdf
vielleicht kann mir jemand darüber Auskunft geben ob ich auch meine Ehefrau annehmen kann als Belastung(:
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