Ich habe 9 Monate im Ausland gewohnt und gearbeitet, für einen Ausländischen Arbeitgeber. Deswegen fülle ich die Anlage N-AUS aus, und mache ein Kreuz bei DBA (Dopplbesteuerungsabkommen). Ich fülle dann nur die Angaben zu DBA aus. Elster setzt dann selbst bei "Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns"die Zahl 0 ein. Bei der Plausibilitätsprüfung beschwert er sich da darüber:
"Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Der Eintrag, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde fehlt jedoch (...)".
Wie löst man das?
"Es wurden Angaben zur Ermittlung des nach ATE steuerfreien Arbeitslohns gemacht. Der Eintrag, dass im Veranlagungszeitraum steuerfreier Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) bezogen wurde fehlt jedoch (...)".
Wie löst man das?
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