Hallo,
ich beziehe eine private Berufsunfähigkeitsrente, die als abgekürzte Leibrente (maximal bis zum 65. Lebensjahr im Falle vorliegender Berufsunfähigkeit) mit dem Ertragsanteil versteuert wird. In Zeile 18 ("Die Rente erlischt / wird umgewandelt spätestens am")der Anlage R wird nach der maximalen Laufzeit gefragt, um den
Ertragsanteil abzuleiten.
Es gibt keinen Nachweis über das zukünftige Rentenende, da nicht absehbar ist, wie lange die Berufsunfähigkeit fortdauern wird. Würde ich die MAXIMALE THEORETISCHE Laufzeit der Rente angeben, dann wäre der Ertragsanteil überhöht, da die Berufsunfähigkeit vorher enden kann.
Wie soll ich vorgehen? Als Beleg der zukünftigen Bezugsdauer liegt mir lediglich ein Schreiben darüber vor, dass eine Überprüfung in diesem Jahr durchgeführt werden wird.
Könnte ich also das Abgabedatum der Steuererklärung in Zeile 18 eingeben, da mir nicht bekannt sein kann, wan sie erlischt.
ich beziehe eine private Berufsunfähigkeitsrente, die als abgekürzte Leibrente (maximal bis zum 65. Lebensjahr im Falle vorliegender Berufsunfähigkeit) mit dem Ertragsanteil versteuert wird. In Zeile 18 ("Die Rente erlischt / wird umgewandelt spätestens am")der Anlage R wird nach der maximalen Laufzeit gefragt, um den
Ertragsanteil abzuleiten.
Es gibt keinen Nachweis über das zukünftige Rentenende, da nicht absehbar ist, wie lange die Berufsunfähigkeit fortdauern wird. Würde ich die MAXIMALE THEORETISCHE Laufzeit der Rente angeben, dann wäre der Ertragsanteil überhöht, da die Berufsunfähigkeit vorher enden kann.
Wie soll ich vorgehen? Als Beleg der zukünftigen Bezugsdauer liegt mir lediglich ein Schreiben darüber vor, dass eine Überprüfung in diesem Jahr durchgeführt werden wird.
Könnte ich also das Abgabedatum der Steuererklärung in Zeile 18 eingeben, da mir nicht bekannt sein kann, wan sie erlischt.
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