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Steuerfreiheit nach §3 Nr. 63 EStG für den AN-Anteil am Zusatzversorgungsbeitrag

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    Steuerfreiheit nach §3 Nr. 63 EStG für den AN-Anteil am Zusatzversorgungsbeitrag

    Guten Tag,

    nach dem der BGH per Urteil festgelegt hat, dass der Arbeitnehmeranteil der Zusatzversorgung (Pflicht-Zusatzversorgung VBL Bereich Ost) steuerfrei zu zahlen ist, kann man diese gezahlten Steuern für die Jahre 2011 und 2010 rückwirkend in Anspruch nehmen, in dem man diese Beträge in der Einkommenssteuererklärung angibt.

    Nun liegt mir die Bestätigung der gezahlten Beträge von meiner Bezügestelle vor...

    Meine Frage: Wo ist dieser Betrag einzutragen? Oder soll im Anschreiben nur auf den Anhang verwiesen werden und ich lege dieses Schreiben bei?

    Herzlichen Dank für alle Mühe und Zeit!

    Mit freundlichen Grüßen

    Herbert Neumeyer

    #2
    AW: Steuerfreiheit nach §3 Nr. 63 EStG für den AN-Anteil am Zusatzversorgungsbeitrag

    Gleiche Frage war auch von mir.Mein FA meint einfach den AN-Betrag vom Brutto abziehen, aber mehrere Bescheinigungen ( VBL, Arbeitgeber , eigene Erklärung)
    nicht vergessen. Für 2010 geht das aber nur, wenn es noch keine Einkommensteuererklärung gab.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerfreiheit nach §3 Nr. 63 EStG für den AN-Anteil am Zusatzversorgungsbeitrag

      Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

      Okay dann werde ich das schon mal so einarbeiten und mal nachfragen, wie mein Finanzamt dazu Stellung nimmt. Sollte die Meinung meines Finanzamtes der hier genannten widersprechen, werde ich dies unverzüglich veröffentlichen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Herbert Neumeyer

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