Guten Tag,
nach dem der BGH per Urteil festgelegt hat, dass der Arbeitnehmeranteil der Zusatzversorgung (Pflicht-Zusatzversorgung VBL Bereich Ost) steuerfrei zu zahlen ist, kann man diese gezahlten Steuern für die Jahre 2011 und 2010 rückwirkend in Anspruch nehmen, in dem man diese Beträge in der Einkommenssteuererklärung angibt.
Nun liegt mir die Bestätigung der gezahlten Beträge von meiner Bezügestelle vor...
Meine Frage: Wo ist dieser Betrag einzutragen? Oder soll im Anschreiben nur auf den Anhang verwiesen werden und ich lege dieses Schreiben bei?
Herzlichen Dank für alle Mühe und Zeit!
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Neumeyer
nach dem der BGH per Urteil festgelegt hat, dass der Arbeitnehmeranteil der Zusatzversorgung (Pflicht-Zusatzversorgung VBL Bereich Ost) steuerfrei zu zahlen ist, kann man diese gezahlten Steuern für die Jahre 2011 und 2010 rückwirkend in Anspruch nehmen, in dem man diese Beträge in der Einkommenssteuererklärung angibt.
Nun liegt mir die Bestätigung der gezahlten Beträge von meiner Bezügestelle vor...
Meine Frage: Wo ist dieser Betrag einzutragen? Oder soll im Anschreiben nur auf den Anhang verwiesen werden und ich lege dieses Schreiben bei?
Herzlichen Dank für alle Mühe und Zeit!
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Neumeyer
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