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Webungskostenpauschale

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    Webungskostenpauschale

    Hallo,

    gibt es für die Werbungskosten einen ansetztbaren Pauschalbetrag ?????

    #2
    Für Arbeitnehmer gibt es den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920 €, der sowohl beim Lohnsteuerabzug als auch bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch berücksichtigt wird.

    Für Arbeitsmittel ohne Nachweis gibt es in den meisten Bundesländern noch Nichtbeanstandungsgrenzen. Meist bis 110 € für Arbeitsmittel und 16 € für Kontoführungsgebühren für berufl. veranlasste Buchungen. Der Ansatz von Letzerem bringt natürlich n ur was, wenn man insgesamt die 920 € überschreitet ansonsten fällt das alles unter diesen Betrag.

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      #3
      AW: Webungskostenpauschale

      haloo

      der eintrag ist von 2008 hat sich vom betrag her was geändert

      Also bin neu hier und mache das zum ersten mal selber

      wo werden die werte eingetragen bei der aktuellen software

      arbeitnehmer pauschal und Arbeitsmittel und welche beträge

      danke für die antworten im voraus

      mfg yakisikli

      Kommentar


        #4
        AW: Webungskostenpauschale

        Der Pauschbetrag 920 € ab 12/2011 1000 € wird nirgends eingetragen, weil er bereits IMMER berücksichtigt wird!
        Ab 921/1001 € wird es interessant, Werbungskosten nachzuweisen.

        Gruss stiller
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Webungskostenpauschale

          haloo stiller

          und für arbeitsmittel welcher betrag und wo eintragen

          erhlich gesagt will ich nicht soviele themen öffnen

          1. wo werden die brillenvers. eingetragen
          2. brille selbst
          3. doktorfahrten
          4. der sohn hat jugendschutzbrief vers.
          5. rundfunk ??

          mfg yakisikli
          Zuletzt geändert von Yakisikli; 24.02.2011, 20:01.

          Kommentar


            #6
            AW: Webungskostenpauschale

            erhlich gesagt will ich nicht soviele themen öffnen

            Würde aber sehr viel Sinn machen!
            Hier geht nun sehr viel durcheinander, was gerade verschiedene Probleme angeht.
            Beim Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater wären Sie besser aufgehoben!

            1. keine Ahnung, ob das geht: ev. Vorsorgeaufwand
            2. aussergewöhnliche Belastung (Auswirkung oft 0,-€, weil zumutbare Belastung unterschritten)
            3. aussergewöhnliche Belastung (Auswirkung oft 0,-€, weil zumutbare Belastung unterschritten)
            4. keine Ahnung, was das ist und bezweckt
            5. würde ich auch gern absetzen, nur bei welchem Einkommen?

            gruss stiller
            Gruss (S)stiller
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            Kommentar


              #7
              AW: Webungskostenpauschale

              danke für die antworten - aber wenn ich das erste mal hinter mir habe brauche ich dann nur die zahlen ändern , und nicht jedes jahr 160 € für die zahlenänderung zu ZAHLEN

              das dauert nur 10 minuten deshalb habe ich gekündigt , kann mir den betrag sparen

              mfg yakisikli

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                #8
                AW: Webungskostenpauschale

                zehn minuten sind gleich um ;-)

                ich denke 1, 4 und 5 kann man gar nicht absetzen.
                2 und 3 hat stiller ja schon beantwortet, ergänzend dazu die Zeile 68 im Hauptvordruck ist gemeint.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Webungskostenpauschale

                  danke falzo

                  hab ich aber nicht recht, höchstens 15 minuten schon war ich 160 € los

                  wenn ich es heuer geschaft habe, hole ich mir indirekt jedes jahr 160 €

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Webungskostenpauschale

                    Rechnung:
                    50/50
                    50 für Dich
                    25 Falzo
                    25 ich

                    gruss stiller
                    bitte überweisen Sie...
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                      #11
                      AW: Webungskostenpauschale

                      Hallo Yakisikli,

                      ich stimme dir voll zu, für solche ganz einfachen Fälle lohnt sich in der Regel der Lohnsteuerhilfeverein nicht (Steuerberater erst recht nicht). Und von der jetzt investierten Zeit zehrst du ja gleich mehrere Jahre.

                      Die Brillenversicherung würde ich zu den außergewöhnlichen Belastungen rechnen, denn die Brille selbst gehört ja auch dorthin (und eine selbstgezahlte Ersatzbrille im Fall der Fälle auch); Versuch ist es wert.
                      Zu den Sonderausgaben (Anlage Vorsorgeaufwand) gehört es imho aber nicht, denn Sachversicherungen sind dort regelmäßig nicht absetzbar.

                      MfG Stefan

                      PS Für die Insider: Ich dachte schon, Oerdiz wäre wieder auferstanden:-), war leider ein vorschneller Irrtum:-(
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Webungskostenpauschale

                        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                        Rechnung:
                        50/50
                        50 für Dich
                        25 Falzo
                        25 ich

                        gruss stiller
                        bitte überweisen Sie...
                        bitte nicht das thema wechseln

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                          #13
                          AW: Webungskostenpauschale

                          haloo reckoner

                          stimmt doch !!!

                          nun zur sammelfrage zur außergewöhnlichen einträgen
                          ich kann was löschen oder brille usw... hinzufügen, aber der betrag den ich "angeblich" rausbekomme ändert sich nicht , warum ??? muss mann da einen bestimmten betrag überschreiten , damit es wirksam wird sag ich mal

                          mfg yakisikli

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Webungskostenpauschale

                            ja das ist was stiller schon andeutete. nennt sich zumutbare belastung und meint das man sich einen bestimmten teil seines einkommens auf die kosten anrechnen lassen muss. erst wenn die aussergewohnlichen belastungen diesen betrag ueberschreiten, wird das steuerlich wirksam.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Webungskostenpauschale

                              Hallo Yakisikli,

                              >>>muss mann da einen bestimmten betrag überschreiten , damit es wirksam wird sag ich mal

                              Guckst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung unter "Zumutbare Belastung" (ich kann leider nicht den direkten Link einstellen, sch... Forumeinstellung hier).

                              MfG Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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