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Für Arbeitnehmer gibt es den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920 €, der sowohl beim Lohnsteuerabzug als auch bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch berücksichtigt wird.
Für Arbeitsmittel ohne Nachweis gibt es in den meisten Bundesländern noch Nichtbeanstandungsgrenzen. Meist bis 110 € für Arbeitsmittel und 16 € für Kontoführungsgebühren für berufl. veranlasste Buchungen. Der Ansatz von Letzerem bringt natürlich n ur was, wenn man insgesamt die 920 € überschreitet ansonsten fällt das alles unter diesen Betrag.
Der Pauschbetrag 920 € ab 12/2011 1000 € wird nirgends eingetragen, weil er bereits IMMER berücksichtigt wird!
Ab 921/1001 € wird es interessant, Werbungskosten nachzuweisen.
Gruss stiller
Gruss (S)stiller
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Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
erhlich gesagt will ich nicht soviele themen öffnen
Würde aber sehr viel Sinn machen!
Hier geht nun sehr viel durcheinander, was gerade verschiedene Probleme angeht.
Beim Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater wären Sie besser aufgehoben!
1. keine Ahnung, ob das geht: ev. Vorsorgeaufwand
2. aussergewöhnliche Belastung (Auswirkung oft 0,-€, weil zumutbare Belastung unterschritten)
3. aussergewöhnliche Belastung (Auswirkung oft 0,-€, weil zumutbare Belastung unterschritten)
4. keine Ahnung, was das ist und bezweckt
5. würde ich auch gern absetzen, nur bei welchem Einkommen?
gruss stiller
Gruss (S)stiller
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danke für die antworten - aber wenn ich das erste mal hinter mir habe brauche ich dann nur die zahlen ändern , und nicht jedes jahr 160 € für die zahlenänderung zu ZAHLEN
das dauert nur 10 minuten deshalb habe ich gekündigt , kann mir den betrag sparen
Gruss (S)stiller
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ich stimme dir voll zu, für solche ganz einfachen Fälle lohnt sich in der Regel der Lohnsteuerhilfeverein nicht (Steuerberater erst recht nicht). Und von der jetzt investierten Zeit zehrst du ja gleich mehrere Jahre.
Die Brillenversicherung würde ich zu den außergewöhnlichen Belastungen rechnen, denn die Brille selbst gehört ja auch dorthin (und eine selbstgezahlte Ersatzbrille im Fall der Fälle auch); Versuch ist es wert.
Zu den Sonderausgaben (Anlage Vorsorgeaufwand) gehört es imho aber nicht, denn Sachversicherungen sind dort regelmäßig nicht absetzbar.
MfG Stefan
PS Für die Insider: Ich dachte schon, Oerdiz wäre wieder auferstanden:-), war leider ein vorschneller Irrtum:-(
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
nun zur sammelfrage zur außergewöhnlichen einträgen
ich kann was löschen oder brille usw... hinzufügen, aber der betrag den ich "angeblich" rausbekomme ändert sich nicht , warum ??? muss mann da einen bestimmten betrag überschreiten , damit es wirksam wird sag ich mal
ja das ist was stiller schon andeutete. nennt sich zumutbare belastung und meint das man sich einen bestimmten teil seines einkommens auf die kosten anrechnen lassen muss. erst wenn die aussergewohnlichen belastungen diesen betrag ueberschreiten, wird das steuerlich wirksam.
>>>muss mann da einen bestimmten betrag überschreiten , damit es wirksam wird sag ich mal
Guckst du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung unter "Zumutbare Belastung" (ich kann leider nicht den direkten Link einstellen, sch... Forumeinstellung hier).
MfG Stefan
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