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Verlustvortrag

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    Verlustvortrag

    Guten Abend,

    gilt eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags nur für Werbungskosten?
    Und muß die Berechnung mit Elster einen Minusbetrag beim Gesamtbetrag der Einkünfte ausweisen, oder beim zu versteuernden Einkommen?

    In meinem Fall haben sich mir die Fragen gestellt, weil ich letztes Jahr, bedingt durch Arbeitslosigkeit, einen sehr geringen Gesamtbetrag der Einkünfte hatte (2781,-).
    Ich hatte außergewöhnliche Belastungen von 1773,-, zumutbar 139.
    Lt. Berechnung ergibt sich 2781 ./. Sonderausgaben 1289,- beschränkt abziehbar,
    ./. 36,- Sonderausgaben-Pauschbetrag, ./. abziehbar außergewö. Bel. 1634,- / ergibt zu versteuerndes Einkommen = -178.

    Ich habe also den Minusbetrag beim zu versteuernden Einkommen.
    Leider weiß ich gar nicht so recht, wofür der Verlustvortrag ist.

    Für Antwort(en) danke ich im voraus recht herzlich.

    Viele Grüße
    Tulpe

    #2
    AW: Verlustvortrag

    Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ, bescheinigt das FA diese Verluste in einem sog. Verlustfeststellungsbescheid. Nutzt man dann den Verlustvortrag, werden im nächsten Jahr die positiven Einkünfte um die vorgetragenen Verluste reduziert. Somit wird das zu versteuernde Einkommen geringen und es fallen weniger Steuern an. Entscheidend für die Verlustfeststellung sind also die Einkünfte.
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag

      Hallo Kent,

      eine gute Erklärung. Somit weiß ich Bescheid, daß das für meinen Fall nicht zutreffend ist. Dann kann ich meine Steuererkärung morgen fertigmachen.

      Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und noch ein schönes Wochenende!

      Viele liebe Grüße
      Tulpe

      Kommentar

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